Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie können den Anwalt auffordern, die Rechnung zu erklären. Vorgehen können Sie, indem Sie die Rechnung einfach nicht bezahlen. Dann muß der Anwalt vor Gericht klagen und dort die Richtigkeit seiner Rechnung beweisen. Allerdings ist dieses Vorgehen riskant, da dann weitere Kosten entstehen, die Sie gegebenenfalls tragen müssen. Es ist daher zu empfehlen, dass Sie den Anwalt auffordern, die Rechnung zu begründen.
Der Streitwert bei einem Berufsunfähigkeitsschutzmandat errechnet sich aus dem 3,5-fachen der Jahreszahlung der Versicherung. Wenn Sie also die damals beantragte Jahresleistung der Versicherung mit 3,5 multiplizieren, kommen Sie auf den Streitwert. Allerdings sollten Sie unbedingt den Anwalt nach einer Begründung für die Höhe des Streitwertes fragen, alleine aus Ihren Sachverhaltsangaben läßt der sich nur schwer errechnen, zumal es örtliche Unterschiede geben kann.
Ein Streit mit der Versicherung muß es nicht gegeben haben, da der Anwalt die Versicherung angeschrieben und Sie damit gegenüber dieser vertreten hat. Damit ist die Gebühr VV RVG 2300 entstanden.
Der Leistungszeitraum von drei Jahren wird vermutlich angesetzt, weil das Mandat formell nicht beendet ist. Die Ablehnung der Versicherung ist hierbei nicht relevant, relefant ist nur, ob Sie oder der Anwalt das Mandat als beendet erklärten.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
Sehr geehrter Herr Weber,
Ihren Erklärungen zufolge scheint die Forderung formell zulässig zu sein, denn offenbar betrachtet der Anwalt die Sache mit der Versicherung als separate Angelegenheit, die aus seiner Sicht nicht mit der Bezahlung für die Sache gegen den Arzt abgegolten war.
Allerdings war mir damals 1.) nicht klar, dass er das separat sieht und 2.) nie erklärt worden was das kosten würde. Ein Schreiben an die Versicherung hätte ich in dem Fall auch selbst aufsetzen können.
Ich fühle mich in dieser Sache in meiner Unwissendheit vom Anwalt ausgenutzt. Hätte ich überhaupt eine Chance dagegen vorzugehen oder raten Sie mir lieber die Rechnung zu bezahlen?
Viele Grüsse
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie könnten allenfalls versuchen, gegen den angesetzten Streitwert vorzugehen. Ansonsten haben Sie leider keine Chance.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt