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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Aussage

18. März 2025 21:52 |
Preis: 30,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich werde morgen meine Aussage mitteilen. Eine Zeuge behauptet, dass sie mich angesprochen hat und ich gab an, keine Zeit zu haben und weiter zu müssen.

Meine Frage ist was soll ich an meine Aussage anpassen um mich richtig verteidigen zu können?

Meine Aussage:

Ich habe den Unfall bemerkt und daher den Unfallort dokumentiert, indem ich Fotos von meinem Fahrzeug und der beschädigten Laterne gemacht habe sowie die genaue Adresse als Notiz auf meinem privaten Handy abgespeichert habe. Ein Zeuge hat mich dabei beobachtet, aber mich nicht angesprochen. Stattdessen habe ich ihn gefragt, ob ich den Unfall bei der Stadt melden muss. Er antwortete mit zwei Wörtern: ‚Ja, natürlich!‘. Er gab jedoch keinen Hinweis darauf, dass ich den Unfallort bis zum Eintreffen der Polizei nicht verlassen darf, obwohl er mich angesehen hat, während ich die Fotos gemacht habe. Darüber hinaus habe ich ihm nicht gesagt, dass ich keine Zeit hätte, wie er behauptet. Wir haben uns überhaupt nicht unterhalten, außer der von mir gestellten Frage und seiner Antwort darauf, wie bereits oben erwähnt.

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass der Zeuge mir keine rechtlich verbindliche Auskunft über das Verhalten am Unfallort gegeben hat. Es war nicht seine Aufgabe, mir zu erklären, dass ich den Unfallort nicht verlassen darf. Er bestätigte lediglich, dass ich den Vorfall bei der Stadt melden müsse. Ich vertraute auf diese Information, ohne zu wissen, dass dies nicht ausreicht und dass der Unfallort bis zum Eintreffen der Polizei nicht verlassen werden darf. Das könnte ein Missverständnis in der Kommunikation zwischen uns gewesen sein.

Mein Ziel war es, den Unfall zu melden. Noch bevor ich das tun konnte, wurde ich von der Polizei angehalten. Ich habe den Polizeibeamten sofort die Aufnahmen gezeigt und mitgeteilt, dass ich den Unfallort nicht verlassen hätte, wenn ich gewusst hätte, dass das illegal ist. Ich handelte in gutem Glauben, dass ich den Unfall ordnungsgemäß melden würde, und hatte nicht die Absicht, mich der Verantwortung zu entziehen. Ich befand mich in der Annahme, nicht gegen das Gesetz zu verstoßen, da ich vorhatte, den Vorfall zu melden.


18. März 2025 | 22:33

Antwort

von


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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Ihre Aussage ist bereits sehr ausführlich und gut strukturiert, aber es gibt einige Punkte, die Sie anpassen oder klarstellen könnten, um sich besser zu verteidigen. Wichtig ist, dass Sie glaubwürdig und konsistent bleiben, ohne sich unnötig zu belasten. Ich würde folgende Anpassungen vorschlagen:

1. Die Aussage des Zeugen entkräften
Der Zeuge behauptet, dass Sie gesagt haben, Sie hätten keine Zeit. Sie bestreiten dies. In diesem Fall wäre es wichtig, Ihre Version der Ereignisse etwas präziser zu schildern.
Statt „Darüber hinaus habe ich ihm nicht gesagt, dass ich keine Zeit hätte, wie er behauptet." wäre eine Formulierung wie: „Ich habe zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass ich keine Zeit hätte. Ich habe lediglich gefragt, ob ich den Unfall bei der Stadt melden müsse. Wir haben uns darüber hinaus nicht unterhalten."
Damit stellen Sie klar, dass die Kommunikation auf das Wesentliche beschränkt war.

2. Vermeidung eines indirekten Schuldeingeständnisses
Die Formulierung „Ich habe den Unfall bemerkt und daher den Unfallort dokumentiert" könnte dahingehend angepasst werden, dass Sie betonen, dass Sie in gutem Glauben gehandelt haben.
Beispiel: „Nachdem ich bemerkt habe, dass es zu einer Berührung mit der Laterne gekommen sein könnte, habe ich aus Verantwortungsbewusstsein Fotos gemacht und den Unfall dokumentiert."
Dies zeigt, dass Sie keinen Vorsatz hatten, sondern bewusst Verantwortung übernehmen wollten.

3. Missverständnis über die Meldepflicht betonen
Ihre Argumentation, dass Sie sich auf die Aussage des Zeugen verlassen haben, ist gut, aber sollte noch verstärkt werden.
Statt „Ich vertraute auf diese Information, ohne zu wissen, dass dies nicht ausreicht" wäre es klarer zu sagen: „Ich ging davon aus, dass die Meldung bei der Stadt ausreichend sei und hatte keine Kenntnis davon, dass ich zusätzlich verpflichtet war, am Unfallort zu bleiben."
So wird deutlicher, dass kein Vorsatz bestand, sondern ein reines Missverständnis.

4. Betonung der sofortigen Kooperation mit der Polizei
Ihre Formulierung „Noch bevor ich das tun konnte, wurde ich von der Polizei angehalten" könnte suggerieren, dass Sie es vielleicht gar nicht tun wollten.
Stattdessen wäre eine präzisere Aussage besser: „Ich wollte den Unfall melden und war gerade dabei, dies zu tun, als ich von der Polizei angehalten wurde."
Damit zeigen Sie, dass Sie nicht versucht haben, sich der Verantwortung zu entziehen.

5. Zusätzliche Entlastung durch Betonung der fehlenden Absicht
Der entscheidende Punkt ist, dass kein Vorsatz, sondern ein Irrtum vorlag.
Sie könnten hinzufügen:
„Zu keinem Zeitpunkt hatte ich die Absicht, mich der Verantwortung zu entziehen oder den Unfall zu verschweigen. Mein Verhalten beruhte auf einem Missverständnis über die Meldepflicht."
Damit grenzen Sie sich klar von einer vorsätzlichen Unfallflucht ab.

Überarbeitete Version mit den vorgeschlagenen Anpassungen:
„Nachdem ich bemerkt habe, dass es zu einer Berührung mit der Laterne gekommen sein könnte, habe ich aus Verantwortungsbewusstsein Fotos gemacht und den Unfall dokumentiert. Ich habe dabei auch die genaue Adresse als Notiz auf meinem privaten Handy gespeichert. Ein Zeuge hat mich dabei beobachtet. Ich habe ihn gefragt, ob ich den Unfall bei der Stadt melden muss, worauf er antwortete: ‚Ja, natürlich!‘. Darüber hinaus gab es keine weitere Kommunikation zwischen uns. Ich habe zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass ich keine Zeit hätte.

Der Zeuge hat mir keine rechtlich verbindliche Auskunft über das Verhalten am Unfallort gegeben. Es war nicht seine Aufgabe, mir zu erklären, dass ich den Unfallort nicht verlassen darf. Ich ging davon aus, dass die Meldung bei der Stadt ausreichend sei und hatte keine Kenntnis davon, dass ich zusätzlich verpflichtet war, am Unfallort zu bleiben. Dies war ein Missverständnis in der Kommunikation.

Ich wollte den Unfall melden und war gerade dabei, dies zu tun, als ich von der Polizei angehalten wurde. Ich habe den Polizeibeamten sofort die Aufnahmen gezeigt und erklärt, dass ich den Unfallort nicht verlassen hätte, wenn ich gewusst hätte, dass dies nicht erlaubt ist. Ich handelte in gutem Glauben, dass ich den Unfall ordnungsgemäß melden würde. Zu keinem Zeitpunkt hatte ich die Absicht, mich der Verantwortung zu entziehen oder den Unfall zu verschweigen. Mein Verhalten beruhte auf einem Missverständnis über die Meldepflicht."

Mit dieser Anpassung betonen Sie stärker:

dass Sie kooperativ waren,
dass es sich um ein Missverständnis handelte,
dass der Zeuge keine klaren Anweisungen gab,
dass Sie nicht vorsätzlich gehandelt haben.

Falls Sie sich auf eine konkrete gesetzliche Regelung beziehen wollen, ist § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) relevant. Ein Irrtum über die Pflicht, am Unfallort zu bleiben kann in bestimmten Fällen als Tatbestandsirrtum nach § 16 StGB gewertet werden, wenn Ihnen nicht bewusst war, dass Ihr Verhalten rechtswidrig war. Das könnte relevant für Ihre Verteidigung sein.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Hagen Riemann
(Rechtsanwalt)


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