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Unberechtigte Lohnkürzung

14. März 2024 21:14 |
Preis: 55,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


08:58

Guten Tag
Mein Arbeitgeber (AG hier stellvertretend durch den Geschäftsführer) hat mich in der Probezeit gekündigt, weil er laut seiner Aussage mit meiner Leistung nicht zufrieden war.

Er hat mir dann den noch ausstehenden Lohn gekürzt. Meine Forderung beträgt ca. 1.500 €. Ich gehe davon aus, dass diese Kürzung rechtswidrig ist. Er hat verschiedene Gründe angegeben, zum Beispiel, dass der Firmenwagen teurer war als das dafür vorgesehene Budget im Arbeitsvertrag.

Ich hatte jedoch schon vorher mehrfach mit ihm besprochen, dass das Budget bei Weitem nicht ausreichend sei, besonders in Bezug auf die zu erwartende Laufleistung. Für das Budget würde man nicht mal den kleinsten Wagen bekommen, geschweige eines angemessenen Wagens für die Position des Werkstattleiters einer renommierten Firma. Selbst der kleinste Wagen würde bei der angenommenen Laufleistung deutlich über 1.000 € pro Monat kosten.

Der Arbeitgeber hat daraufhin vorgeschlagen, eine möglichst niedrige Laufleistung bei der Anmietung des Fahrzeugs anzugeben anstatt der tatsächlichen Laufleistung, um die Pauschale im Rahmen des Budgets zu halten, auch wenn diese dann im Nachhinein zu (noch) höheren Kosten führen würde. Diese Aussage war jedoch eine mündliche Absprache.

Der AG hat die Kosten (Mietpauschale) des Mietwagens bei Reservierung bzw. direkt nach Anmietung bestätigt/ akzeptiert. Er hatte die volle Kontrolle über den Account, über den der Mietwagen gebucht wurde. Ich habe den Mietwagen lediglich abgeholt und war an der Auswahl beteiligt.

Der Arbeitgeber wirft mir im Nachgang als Begründung für die Lohnreduzierung unter anderem vor, dass ich gegen seine Anweisung, mit dem Firmenwagen anstatt eines Werkstattwagens eine längere dienstliche Fahrt unternommen hatte. Diese Anweisung gab es nicht. Er hatte das wohl bei Mitarbeitern angeregt, dass die Fahrt mit dem Werkstattwagen erfolgen soll. Mir hat er jedoch eine solche Anweisung nie direkt gegeben.

Zudem hatte ich den AG vor der besagten Fahrt darüber informiert, dass einige Mitarbeiter mich auf eine potenzielle (Lebens-)Gefahr im Werkstattwagen aufmerksam gemacht hatten, die er ignorierte. Er hatte einige Tage zuvor für viel Geld eigenmächtig ein Regal in den Werkstattwagen einbauen lassen, entgegen der Meinung der erfahrenen Mitarbeiter. Das eingebaute Regal hätte den Fahrer bei einem Unfall tödlich verletzen können. Das habe ich dem AG so auch schriftlich kommuniziert. Der AG wies meine Bedenken in einer E-Mail strikt/ energisch zurück.

Ich vermute, dass er diese Information, die möglicherweise als Beweis gegen ihn verwendet werden kann, vernichten möchte. Deshalb und um möglicherweise andere Beweise für sich und gegen mich zu sichern, möchte er vermutlich Zugriff auf mein ehemaliges Laptop, was er derzeit in seinem Besitz hat.

Der AG hat mir angedroht, Schadenersatz für die Wiederherstellung des Laptops zu fordern, wenn ich das Passwort nicht herausgebe. Ich nehme an, dass das nur ein Vorwand ist, um Zugang zu meinem Laptop und den darauf gespeicherten Daten/ E-Mails zu erhalten.

Vor dem Mietwagen für eine Langzeitmiete hatte ich für 2 Wochen einen Mietwagen zu regulären (Kurzmiet-)Konditionen. Ich wurde bei der Abholung beim Vermieter ausgetrickst, sodass ich ein kostenpflichtiges Upgrade nehmen musste.

Das hat der AG am nächsten Tag mit mir besprochen und gegen das kostenpflichtige Upgrade nichts unternommen, obwohl ich den Wagen jederzeit gegen ein günstigeres Model hätte umtauschen können. Ich konnte also davon ausgehen, dass der AG damit einverstanden war. Im Nachgang nennt er nun den Aufpreis auch als Grund für die Gehaltskürzung.


Ich habe erfolglos versucht, mit ihm eine Klärung herbeizuführen. Ich habe mitbekommen, dass der Geschäftsführer bei allen Mitarbeitern unbeliebt ist. Er ist erst seit ca. einem Jahr bei der Firma und hat mir schon bei der Bewerbung gesagt, dass er eine schlechte Meinung von mehr oder weniger allen Mitarbeitern hat und dass ich sie ggf. alle kündigen kann/ soll. Er hat mir bspw. gesagt "wir sind die beiden einzigen Vernünftigen hier".

Welche Möglichkeiten gibt es, möglichst schnell an mein Geld zu kommen? Ich habe keine Reserven und benötige das Geld daher sehr dringend/ zeitnah.

Neben den Abzügen für den Leihwagen gibt es noch Belege, die ich eingereicht habe, die zu erstatten sind. Ich habe die Belege über den Firmenaccount/ E-Mail eingereicht, worauf ich aktuell keinen Zugriff mehr habe, sodass ich die Belege nicht mehr in meinem Besitz habe und daher den Erstattungsbetrag nicht genau beziffern kann. Alles zusammengerechnet beträgt meine Forderung ca. 1.500 €, die mir vom Nettolohn abgezogen wurde.

Besteht die Möglichkeit, die Beratungsgebühr durch den AG erstatten zu lassen?

14. März 2024 | 22:10

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei Ihre Kosten selbst - unabhängig vom Obsiegen oder Unterliegen.

Deshalb sind auch außergerichtliche Beratungen nicht zu erstatten.


Ihr Arbeitgeber hat nicht das Recht, Ihren Lohn einzubehalten, um damit eigene kalkulatorische Fehler aufzubügeln.

Sie sollten Klage beim Arbeitsgericht erheben, einen schnelleren Weg gibt es nicht.

Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke


Rückfrage vom Fragesteller 15. März 2024 | 00:42

Vielen Dank!
Wie hoch schätzen Sie die Gewinnaussichten ein?

Ist davon auszugehen, dass der AG den vollständigen Betrag erstatten muss, oder nur einen Teil?

Wie können die Beweise, die sich aktuell in Besitz des AG befinden, von mir verwendet/ gesichert werden? Der AG hat zum Beispiel mein ehemaliges Firmenlaptop mit E-Mails etc. in seinem Besitz und hat mich aufgefordert das Passwort (PIN) herauszugeben und angedroht mir die Kosten für das "Zurücksetzen" des Laptops in Rechnung zu stellen, wenn ich das Passwort nicht "kurzfristig" herausgebe.

Ich befürchte, dass der AG auf dem Laptop Beweise suchen möchte, um sie daraufhin zu vernichten bzw. zu seinem Vorteil verwenden möchte.

Herzliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. März 2024 | 08:58

Sehr geehrter Fragesteller,

ich sehe hier deshalb hohe Gewinnchancen, weil der AG hier beweisen muss, dass Pflichtverletzungen Ihrerseits vorlagen, die einen Schaden in entsprechender Höhe verursacht haben.

Dazu müssen Sie als Arbeitnehmer nicht zwingend haften, hier hat das BAG Grundsätze zum Schutz des AN herausgearbeitet.

Auch diese wären hier zu prüfen.

Der AG müsste beweisen, dass Sie überhaupt ein Passwort hatten und dass Sie es noch! haben.

Dies alles wird schwierig, zumal das Risiko wegen der Kosten, was ich eingangs erwähnte, gering für Sie ist.

Sie müssen nicht einmal zwingend einen Anwalt konsultieren, sondern können zu Protokoll der Rechtsantragstelle die Klage erheben.

Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke


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