Schilderung :
Über einen ehemaligen Kollegen bekam ich eine Email eines Kunden. Hierin ging es in erster Linie um eine Thematik bezüglich einer angebliche Aussage meinerseits welche nie stattfand .
Zwischenzeitlich habe ich das Unternehmen verlassen.
Mein ex Kollege bekam (wohl aus Verdruss ) eine Mail mit folgendem Textauszug:
.{... Durch dieses Verhalten von Herrn Xyz (ich) ist unsererseitsdie berufliche Trennung zwischen Ihrem Unternehmen und Herrn Xyz zu vermuten.
Wir hoffen sehr, dass Sie darauf reagieren können und sehen erstmal von weiteren Schritten ab. Nochmals möchten wir auf unser Ärgernis hinweisen, wie Herr Xyz sich mit seiner „Lockvogelwerbung" und nun leider auch erkennbar vorsätzlich falschen Aussagen uns gegenüber verhalten hat...}
Meine Frage :
Vor allem Absatz 1 mit der Vermutung meines Ausscheidens aus dem Unternehmen .
Gibt's es eine Möglichkeit den Schreiber zu vermitteln er solle solche Aussagen unterlassen?
das ist grundsätzlich möglich, denn gegen unrichtige Behauptungen steht Ihnen nach §§ 823 BGB
, 1004 BGB
analog ein Unterlassungsanspruch zu.
Wenn nun mit einer Email behauptet wird, dass eine verhaltensbedingte Beendigung des Arbeitsverhältnis gegeben sein dürfte, dieses aber nicht der Fall ist, wird nach ihrer Sachverhaltsdarstellung der Anspruch durchsetzbar sein.