Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie müssen keine großen Hinweisschilder aufstellen. Ein Postfach oder ein Zustellungsbeauftragter ist ausreichend.
Die Niederlassung muß auffindbar sein, dementsprechend muß die Adresse existieren und mittels Stadtplan auffindbar sein. Auch bezüglich der Erreichbarkeit sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Dementsprechend ist nur ein Klingelschild oder ein kleines Türschild notwendig.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
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Diese Antwort ist vom 14.01.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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14.01.2008
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03:46
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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