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Umzugsunternehmen nicht zu Abladetermin erschienen

31. März 2019 17:05 |
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Transportrecht, Speditionsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Tamas Asthoff

Ich habe über Umzugauktion.de ein Unternehmen gebucht, welches meine ca 40 Kartons von Düsseldorf nach Berlin als Beiladung liefern sollte.

Von Anfang an gab es bis auf eine Auftragsbestätigung keinerlei schriftliche Kommunikation und schon bei der Abholung gab es einige Probleme. Nur nach aktivem Nachfragen und Drängen meinerseits wurde das Gut am vereinbarten Termin abgeholt. Dann hörte ich einige Tage nichts und habe dann, nachdem ich eine erboste E-Mail geschrieben habe, einen Abladetermin vereinbart.

Dieser Termin wäre heute Mittag/Nachmittag gewesen. Man versicherte mir telefonisch, dass die Abladung heute am frühen Nachmittag erfolgen und man mich eine Stunde vorher anrufen würde.

Ich habe der Spedition gegenüber mehrfach erwähnt, dass die Abladung am frühen Nachmittag passieren muss, da meine Sachen in einem externen Lagerraum eingelagert werden, und ich nur zeitlich beschränkt Zugriff auf diesen habe.
Mir wurde versichert, dass die Lieferung am frühen Nachmittag heute erfolgen würde.

Jetzt ist es 17:00 Uhr und ich habe immer noch nichts von der Spedition gehört, man hat mir auch keine Telefonnummer oder einen Namen des Fahrers gegeben. Telefonisch ist in der Spedition natürlich niemand zu erreichen, da es Sonntag ist.

Ich bin mit meinem Latein etwas am Ende, und weiß nicht, wie ich nun an meine Sachen heran kommen soll.

Wie soll ich jetzt am besten vorgehen und welche rechtlichen Schritte kann ich gegebenfalls einleiten, damit ich an mein Umzugsgut komme?

Sehr geehrter Fragesteller,

Zunächst haben Sie Anspruch auf Vertragserfüllung, aber auch auf Herausgabe nach den allgemeinen Vorschriften des BGB. Dies kann auch im Eilverfahren durchgesetzt werden


Ich hoffe, dass der Umzug mittlerweile durchgeführt wurde.

Sie können jedoch noch Schadenersatz verlangen, wenn ein nachweisbarer Schaden entstanden ist.

Zudem ist der Preis, den Sie fur die Leistung gezahlt haben, minderbar. Dies,wenn die Leistung nicht wie vereinbart war.


Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 27. September 2025 /5,0
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