Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Zwischen der Türkei und der EU besteht eine Zollunion, was zur Folge hat, dass für die Ein- und Ausfuhr die meisten Waren unter dem gemeinsamen Zollgebiet fallen und daher nicht zollpflichtig sind. Diese Zollfreiheit gilt jeweils für Waren des zollrechtlich freien Verkehrs, die im Zollgebiet der Zollunion gewonnen oder hergestellt worden sind oder in diese eingeführt worden sind.
Das Hafengebiet des türkischen Hafens gehört ebenfalls zum Zollgebiet, unabhängig von der Eintragung Ihres Segelschiffes in Deutschland. Hierzu finden Sie weitere Informationen unter:
http://www.yachtworksbodrum.com/de/customs.html
Da die Waren, die Sie einzuführen gedenken, nicht für den Wiederverkauf gedacht sind, sondern für die eigene Verwendung, liegen hier keine einfuhrrechtlichen Waren vor. Zudem ist die freie Einfuhr innerhalb der Zollunion auf bestimmte Warengruppen ausgelegt.
Nach Ihren Angaben handelt es sich bei den Gegenständen nicht um (gebrauchte) Maschinen, für die eine gesonderte Genehmigung erforderlich wäre. Hierzu kann eine Maschinenliste bei der Deutsch-Türkischen IHK zum Abgleich angefordert werden. Die Liste erhalten Sie unter folgender Adresse:
http://www.dtr-ihk.de/fileadmin/user_upload/pdf_dateien/Publikationspreise_072008.pdf
Aus den vorgenannten Gründen sehe ich keine Veranlassung entsprechende Gebrauchsartikel beim zoll zu deklarieren. Da ich die Art der Werkzeuge, die Sie einzuführen gedenken, allerdings nicht kenne, wäre vorab eine Anfrage bei der Deutsch-Türkischen Handelskammer bzw. bei der nachfolgenden Adresse vorzunehmen.
http://www.dtr-ihk.de/fileadmin/user_upload/pdf_dateien/Import_Merkblatt__IMPORT_in_die_TUERKEI__2_.pdf
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen