Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass Sie aufgrund des Umzuges von ihrem Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gebrauch gemacht haben, § 314 BGB
.
Diese Kündigung ist von der Telekom offensichtlich auch akzeptiert worden. Ein Schadensersatzanspruch seitens der Telekom wird durch das Recht zur außerordentlichen Kündigung allerdings nicht ausgeschlossen, § 314 Abs
, 4 BGB
.
Die Telekom hat in den mir vorliegenden AGB ( ob diese sich mit den bei Ihnen einbezogenen AGB decken, kann ich nicht beurteilen), für diese Fälle einen sog. pauschalisierten Schadensersatzanspruch in Höhe von 1/ 4 des Betrages festgelegt, welche bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit anfallen würde, 11.4 der AGB/Telekom.
Solche pauschalisierten Schadensersatzansprüche können grundsätzlich in AGB vereinbart werden, sofern dem Kunden die Möglichkeit gegeben wird, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen, § 309 Nr. 5 BGB
.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
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