Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass Sie aufgrund des Umzuges von ihrem Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gebrauch gemacht haben, § 314 BGB
.
Diese Kündigung ist von der Telekom offensichtlich auch akzeptiert worden. Ein Schadensersatzanspruch seitens der Telekom wird durch das Recht zur außerordentlichen Kündigung allerdings nicht ausgeschlossen, § 314 Abs
, 4 BGB
.
Die Telekom hat in den mir vorliegenden AGB ( ob diese sich mit den bei Ihnen einbezogenen AGB decken, kann ich nicht beurteilen), für diese Fälle einen sog. pauschalisierten Schadensersatzanspruch in Höhe von 1/ 4 des Betrages festgelegt, welche bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit anfallen würde, 11.4 der AGB/Telekom.
Solche pauschalisierten Schadensersatzansprüche können grundsätzlich in AGB vereinbart werden, sofern dem Kunden die Möglichkeit gegeben wird, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen, § 309 Nr. 5 BGB
.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 11.12.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 11.12.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen