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Umzug ins Ausland, Telekom fordert einen Ablösebetrag

11. Dezember 2008 11:59 |
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Internetrecht, Computerrecht


Guten Tag,

ich habe mein Call & Surf Comfort Packet bei DT wegen des Umzuges ins Ausland gekündigt. Alle Nachweise, dass ich tatsächlich ins Ausland gehe, habe ich meiner Kündigung beigelegt.
Jetzt habe ich eine Kündigungsbestätigung bekommen wo DT einen Ablösebetrag von 274,70 angefordet hat. Ist diese Forderung von DT berechtigt? Wenn Nein, was kann ich unternehmen?

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihnen ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:

Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass Sie aufgrund des Umzuges von ihrem Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gebrauch gemacht haben, § 314 BGB .

Diese Kündigung ist von der Telekom offensichtlich auch akzeptiert worden. Ein Schadensersatzanspruch seitens der Telekom wird durch das Recht zur außerordentlichen Kündigung allerdings nicht ausgeschlossen, § 314 Abs , 4 BGB .
Die Telekom hat in den mir vorliegenden AGB ( ob diese sich mit den bei Ihnen einbezogenen AGB decken, kann ich nicht beurteilen), für diese Fälle einen sog. pauschalisierten Schadensersatzanspruch in Höhe von 1/ 4 des Betrages festgelegt, welche bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit anfallen würde, 11.4 der AGB/Telekom.

Solche pauschalisierten Schadensersatzansprüche können grundsätzlich in AGB vereinbart werden, sofern dem Kunden die Möglichkeit gegeben wird, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen, § 309 Nr. 5 BGB .


Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Günthner
Rechtsanwalt

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