Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
I. Zu 1) und 2): Bescheinigungen, die Sie aufgrund Ihrer persönlichen Umstände nicht haben, können Sie dem Vertragspartner auch nicht schicken. Sollte der Provider diese Unterlagen trotz Aufklärung durch Sie verlangen, so wäre dies meiner Ansicht nach rechtsmissbräuchlich.
II. Da die Bestätigung der Telekom vorliegt, sollte auch dieser „Nachweis“ kein Problem sein.
III. Meiner Ansicht kann Ihr Umzug ein Sonderkündigungsrecht nach § 313 BGB
(bzw. 314 BGB) auslösen. Entscheidend ist insoweit, dass eine Anpassung des Vertrages nach den geänderten Umständen (hier: Umzug ins Ausland) nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar sind.
Dafür spricht in Ihrem Fall einiges.
Daraus folgt ein Recht zur Kündigung, § 313 Abs. 3 Satz 2 BGB
.
Stellen Sie sich gegenüber dem Vertragspartner daher auf den Standpunkt, dass Ihnen aufgrund des Umzugs ins Ausland ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Erklären Sie dem Vertragspartner gegenüber die sofortige Kündigung.
Sinnvoll ist es, mit dem Provider eine Einigung zu finden. Notfalls sollten Sie sich bereit erklären, eine angemessene Kündigungsfrist „einzuhalten“, etwa zwei Monate, so dass Sie bis einschließlich März noch die „Grundgebühr“ zahlen, jedoch nicht darüber hinaus.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 20.02.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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