Sehr geehrte Fragestellerin,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Es ist Ihnen in der Krankheit alles zuzubilligen, was Ihrer Gesundung nicht entgegensteht.
Allerdings haben Sie als Beamtin die grundsätzliche Pflicht, auch Ihren Wohnort ggf. Ihrem Dienstort anzupassen. Bei einem Umzug 400 km weit weg, könnten Sie ja nicht mehr zum Dienst erscheinen.
Diese beiden Grundsätze stehen sich entgegen. Auch schwebt ja der Versetzungsantrag noch, welcher einem Umzug entgegenstehen könnte, falls ihm nicht stattgegeben würde. Das würden Sie ja quasi umgehen/vorwegnehmen, wenn Sie bereits jetzt umziehen.
Ich empfehle Ihnen daher nicht, ohne vorherige Absprache/schriftliche Klärung mit Ihrem Dienstherrn umzuziehen. Sie können sich hierfür eine Bestätigung des behandelnden Arztes geben lassen, dass dieser Umzug Ihrer Genesung förderlich wäre.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin
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