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GEZ-Zahlungen nach Umzug ins Ausland

2. Oktober 2022 08:59 |
Preis: 35,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Ende Mai 2022 habe ich mein Haus in Deutschland verkauft und bin nach Italien gezogen. Vor dem Umzug habe ich die Abmbeldung an den Beitragsservice geschickt, inklusive Kaufvertragskopie, Grundbucheintragung und Mietkopie meiner Wohnung in Italien, wo ich auch jeden Monat eine Gebühr ähnlich der GEZ zahle.

Im Juni schickte mir der Beitraservice einen Brief an meine italienische Adresse mit der Bitte um Kopie der Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts und der Aufforderung, den Beitrag weiter zu zahlen, bis ich diese Meldebescheinigung vorlegen kann. Ich kann keine Meldebescheinigung vorlegen, da ich den hohen Verwaltungsaufwand einer solchen Abmeldung vorerst hinauszögern muss und ich noch einige Zeit eine Adresse in Deutschland haben muss.
Inzwischen schickt mir der Beitragservice weiterhin Zahlungsaufforderungen an meine alte Adresse in Deutschland, die ich erst mit großer Verzögerung von den neuen Eigentümern erhalte.

Muss ich die GEZ bezahlen, obwohl ich in einem anderen Land wohne und dort die entsprechende Gebühr zahle? Wenn nicht, wie soll ich auf solche Zahlungsaufforderungen reagieren?

Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Da Sie offenbar noch eine Meldeadresse in Deutschland haben, wird vermutet, dass Sie dort wohnen. Daher ist „GEZ" zu zahlen.

Sie können das nur widerlegen, indem Sie die Abmeldung aus Deutschland dem Beitragsservice vorlegen.

Ich bedauere Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können, verbleibe aber dennoch mit freundlichen Grüßen.

Draudt -Syroth
Rechtsanwältin

FRAGESTELLER 29. September 2025 /5,0
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