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Umwandlung eines gemeinnützigen Vereins (e.V.) in eine UG ohne Gemeinnützigkeit?

5. April 2021 16:25 |
Preis: 30,00 € |

Vereinsrecht


Beantwortet von


18:51

Sehr geehrte*r Anwalt/Anwältin,

kann ein kleiner eingetragener gemeinnütziger Verein e.V. (Bereich der Forschung) in eine UG ohne gemeinnützigen Aspekt (sprich einer wirtschaftlich orientierten UG und keiner gUG) umgewandelt werden?

Wenn ja, wie genau wäre hier der Step By Step Ablauf welchen man gehen müsste und wie lange würden einzelne Schritte in etwa dauern, sowie dessen geschätzen Kosten?

Müssen im Zusammenhang der Transformierung bestimmte zusätzlichen Richtlinien befolgt werden wie e.g. die Veröffentlichung aller Forschungsergebnisse oder ähnliches welches es zu beachten gilt?

5. April 2021 | 17:35

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Eine Umwandlung nach den §§ 190 ff. UmwG ist nur in den dort genannten Konstellationen denkbar. Aufgrund der abschließenden Regelungen kommt für einen Verein zwar eine Umwandlung in Betracht, allerdings nur in eine GmbH, nicht in eine UG.

Das ergibt sich neben der abschließenden Regelung von § 191 UmwG auch daraus, dass für die UG ein Verbot der Sacheinlage gilt.

Wenn die GmbH nicht beansprucht gemeinnützig zu sein, dann muss Sie auch nicht gemeinnützig sein. Das ist unproblematisch möglich. In Ihrem Fall könne es gegebenenfalls sinnvoll sein, wenn Sie als Verein einfach eine UG oder eine GmbH gründen.

Gerne kann ich Ihnen ein Angebot für eine weitergehende Beratung unterbreiten.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 5. April 2021 | 18:03

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Zur Antwort "In Ihrem Fall könne es gegebenenfalls sinnvoll sein, wenn Sie als Verein einfach eine UG oder eine GmbH gründen.",
müsste die Möglichkeit zur Gründung einer nicht gemeinnütziges UG (wirtschaftliches Interesse) innerhalb des gemeinützigen Vereins im Satzungszweck verankert werden, oder wäre die UG Gründung auch ohne Satzungsänderung des Vereins unproblematisch möglich?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. April 2021 | 18:51

Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Da der Verein nur im Rahmen seiner satzungsmäßigen Zwecke tätig sein darf, muss die gewünschte Tätigkeit der GmbH in der Satzung verankert sein. Ob Sie dafür die Satzung ändern müssen vermag ich angesichts der fehlenden Kenntnis Ihrer Satzung nicht zu beurteilen.

Die Satzung zu ändern, wäre allerdings sicherlich im Vergleich zur Gründung einer GmbH mit weniger Aufwand und Kosten verbunden.

Sie sollten sich auf jeden Fall einmal umfassender beraten lassen, welche Form der Ausgliederung in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist. Daraus kann sich dann auch ergeben welche Rechtsform Sie wählen sollten und ob der ausgegliederte Rechtsträger nicht doch gemeinnützig sein kann und sollte. Dafür fehlen mir aber leider derzeit wichtige Informationen zu Ihrem Verein und seinen Tätigkeiten.

Mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

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