Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Aus meiner Sicht bestehen keine Bedenken das Kulturmaganzin in dem Verein zu produzieren und an die zu übernehmenden Abonnenten zu versenden, soweit die nachfolgenden Anforderungen erfüllt werden.
2. Soweit die mit dem Kulturmagazin Gewinne erzielen sind diese durch den Verein zu versteuern. Werden hingegen aus dem Verkausferlösen und den Werbeeinnahmen nach Abzug der Kosten keine Gewinne aus der Herausgabe des Kulturmagazin erzielt, fallen keine Steuern an.
3. Soweit ein Überschuss mit dem Kulturmagazin erzielt wird, kann die gezahlte Vorsteuer für die Aufwendung des Magazins in Abzug gebracht werden. Urteil des Finanzgerichts München 3. Senat vom 21.04.2010, AZ 3 K 2780/07
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4. Im Zuge der Übernahme des Kulturmagazins bedarf es im Vorfeld eine Änderung der Satzung, wenn die Herausgabe eines solchen Kulturmagazins nicht von der bisherigen Satzung umfasst ist.
Von dieser Änderung des Satzung kann abgesehen werden, wenn die Zeitung künftig als Vereinszeitung herausgegeben wird und für Nichtmitgleider kostenpflichtig ist.
5. Im weiteren bedarf es für die GmbH, wenn diese nicht mehr benötigt wird, eine Entscheidung über deren weitere Existenz.
Entweder finden die Gesellschafter einen Käufer für die GmbH oder aber die GmbH ist zu liquidieren. Hierbei ist das Sperrjahr für die Liquidation zu beachten. Für die Liquidation bedarf es eines Gesellschafterbeschlusses und der Anmeldung der Liquidation durch den Geschäftsführer in begaubigter Form bei einem Notar.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 30.01.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Herzlichen Dank für die rasche Antwort. Ich habe nur eine ganz kleine Nachfrage um sicher zu gehen, dass ich das richtig verstehe: der Verein würde in diesem Szenario, wo das Magazin innerhalb des Vereins produziert würde, auch die Gemeinnnützigkeit nicht verlieren? Oder müsste man da auf etwas Bestimmtes noch aufpassen?
herzlichen Dank
Daniela Bomatter
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Maßgebend ist, ob die Herausgabe der Zeitung von der Satzung abgedeckt ist. Ist dies der Fall bedarf es keiner Satzungsänderung, so dass auch nicht mit dem Verlust der Gemeinnützigkeit zu rechnen ist.
Ist hingegen eine Satzungsänderung erforderlich, müßte die geänderte Satzung noch mal zur Überprüfung des Beibehaltes der Gemeinnützigkeit gestellt werden.
Im letzteren Falle könnte eine Satzungsänderung vermeiden werden, wenn das Magazin als Vereinszeitung herausgegeben wird.
Mit besten Grüßen