Ich bin gerade dabei meine Umsatzsteuererklärung zu erstellen. Ich habe die Ist-Versteuerung und hätte Umsatzsteuer in Höhe von ca. 1500 Euro zu bezahlen für Juni bis Dez. 06. Habe im Juni mein Gewerbe als Einzelunternehmer angemeldet. Ich habe Vorauszahlungen in Höhe von 2000 Euro geleistet, habe aber Teile davon erst im Jahr 2007 bezahlt. Muss ich nun die Beträge, die ich ja erst 2007 bezahlt habe, aber ja eigentl. zu den Umsätzen im Jahr 2006 gehören in meiner Umsatzsteuererklärung in Abzug bringen bei der Zeile "geleistete Umsatzsteuervorauszahlungen" oder nur was ich tatsächlich im Jahr 2006 bezahlt habe? Danke!
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich wie folgt nach Ihren Angaben und Einsatzes beantworten möchte:
In der USt-Erklärung sind unter „geleistete USt-Vorauszahlungen“ sämtliche Beträge für den Zeitraum Juni 2006 – Dezember 2006 anzusetzen (hier: 2.000,00 €), und zwar unabhängig davon, wann sie tatsächlich gezahlt worden sind.
Das Abflussprinzip gilt insoweit nur für die Gewinnermittlung. Hier sind nur die in 2006 tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen als Betriebsausgaben bzw. Aufwand zu erfassen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte und weise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion hin.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich
mit besten Grüßen
RA, Dipl.-Fw. Schweizer
E-Mail: reinhard.schweizer@gmx.net
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, sodass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.