Sehr geehrter Fragesteller,
gerne möchte ich Ihre Frage beantworten. Um Ihnen jedoch eine qualifizierte Antwort geben zu können, müsste ich wissen, ob Sie verpflichtet waren Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.
Im Nachgang werde ich die Frage beantworten. Damit Ihnen die Rückfragefunktion erhalten bleibt, teilen Sie mir dies bitte per E-Mail (m.kraemer@mbk-office.de) mit.
Herzlichen Dank und Viele Grüße
Michael Krämer
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Krämer
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