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Umsatzsteuer nicht bezahlt - Strafe?

| 26. März 2021 20:07 |
Preis: 80,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich bin seit 45 Jahren selbstständig und vorsteuerabzugsberechtigt. Bei der letzten USt.-Prüfung (2014,15,16) wurden mir 2400,- erstattet. Wegen gesundheitlicher Probleme bei meiner Frau und mir hatte ich seit 2017 keine Steuererklärungen (EÜR, USt., ESt. usw.) mehr gemacht. Jetzt habe ich das nachgeholt und müsste ca 10.000,- Euro USt. zahlen. Für 2020 nur 817,- Euro und 2021 ähnlich, weil ich 67 Jahre alt bin und kaum noch etwas verkaufe. Die Erklärungen habe ich noch nicht abgegeben. Den Betrag könnte ich aus einer Erbschaft sofort bezahlen. Muss ich mit einer Strafe rechnen? Wäre es sinnvoll, vor den Erklärungen zu zahlen, mit Verwendungszweck für die jeweiligen Zeiträume? Könnte das vor eventuellen Strafen schützen? Oder gibt es einen andere empfehlenswerte Strategie? Oder mache ich mir unnötige Sorgen?

26. März 2021 | 20:27

Antwort

von


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Lindenallee 35A
55590 Meisenheim am Glan
Tel: 01702047283
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne möchte ich Ihre Frage beantworten. Um Ihnen jedoch eine qualifizierte Antwort geben zu können, müsste ich wissen, ob Sie verpflichtet waren Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.
Im Nachgang werde ich die Frage beantworten. Damit Ihnen die Rückfragefunktion erhalten bleibt, teilen Sie mir dies bitte per E-Mail (m.kraemer@mbk-office.de) mit.

Herzlichen Dank und Viele Grüße
Michael Krämer
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 30. März 2021 | 22:31

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Herr Krämer hat mir sehr gut geholfen.

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