Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haben Ihre Frage unter der Rubrik Versicherungsrecht angegeben, reden aber von Krankenversicherung.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, ist voraussetzung die Arbeitsunfähigkeit. Umsatzerzielung durch Mitarbeiter ist aber keine Eigentätigkeit, die die Arbeitsunfähigkeit aufhebt.
Ebenso ist es in der privaten Krankentagegeldversicherung. Nur hier ist Obacht geboten, wenn bereits gringe Arbeitseinsätze, die über einen Arbeitsversuch hinaus gehen, sind schädlich für das Krankentagegeld.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
die Rubrik "Krankenversicherung" wird hier auf der Plattform als Unterkategorie zur Rubrik "Versicherungsrecht" angezeigt.
Ich bin gesetzlich krankenversichert mit einer Krankengeldzusatzversicherung über meine gesetzliche Krankenkasse.
Sie haben mich denke ich falsch verstanden, ich habe ja keine Mitarbeiter, dies war nur ein Beispiel meiner Krankenkasse. Für mich ist entscheidend ob ich Umsätze aus meinem Online-Shop generieren darf obwohl ich arbeitsunfähig bin und Krankengeld erhalte. Diese Umsätze erziele ich OHNE dass ich meine Arbeitsunfähigkeit unterbrechen muss.
Vielen herzlichen Dank,
Stefanie S.
Sehr geehrte Ratsuchende,
wenn man den Umsatz ohne Arbeitseinsatz generieren kann, dann steht einer Weiterzahlung von Krankengeld nichts entgegen, denn Krankengeld setzt lediglich Arbeitsunfähigkeit voraus.
So steht § 44 SGB V
"wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht". Dann erhält man Krankengeld.
Das Gesetz spricht nur von Arbeitsunfähigkeit, nicht von Umsatzgenerierungsunfähigkeit, was aber Arbeiten bspw. bei einem Selbständigen oder Freiberufler voraussetzt.
Wenn so ein Shop vollautomatisch von alleine läuft, wird wohl nicht gearbeitet.
Sobald sie jedoch arbeiten, sind Sie dann wohl nicht mehr arbeitsunfähig.
Arbeiten Sie, erzielen Sie Umsätze und beziehen dennoch Krankengeld, dann stellt dies einen Sozialleistungsbetrug dar.
Ich hoffe, Ihre Nachfrage damit verständlich beantwortet haben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Grübnau-Rieken
Rechtsanwalt