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Umsatz aus Online-Shop während Krankschreibung als Selbständiger mit Krankengeld

15. Juni 2015 09:22 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.

Guten Tag,

ich bin selbständig (Einzelunternehmen) und verkaufe digitale Artikel (ähnlich Ebooks oder mp3z) in meinem eigenen Online-Shop und über Dawanda. Diese Verkäufe laufen völlig ohne mein Zutun ab, von der Bestellung über die Zahlung per Paypal, dem Zahlungsimport aus dem Bankkonto bis zur Rechnungserstellung läuft alles vollautomatisch ohne dass ich nur einen Klick machen muss, geschweige denn meinen PC hochfahren. Ich habe keine Mitarbeiter.

Nun bin ich seit 3 Monaten wegen Burnout krank geschrieben und erhalte seit der 7. Woche Krankengeld von meiner Krankenkasse. Die Erkrankung wird auch noch länger andauern.

Laut meiner Krankenkasse darf ich während der Zeit in der ich Krankengeld erhalte Umsätze erzielen solange ich dafür nicht arbeiten muss. Z. B. wenn meine Mitarbeiter Umsatz generieren (ich habe aber keine Mitarbeiter) oder wenn z. B. Kunden ein längeres Zahlungsziel hatten und die Zahlungen von Rechnungen dann erst während meiner Krankengeldzeit eingehen. Auch wenn mein Mann unentgeltlich für mich Arbeit übernimmt wäre das laut meiner Krankenkasse legal wenn er daraus dann Umsatz erzielt.

Nun hätte ich gerne hier noch einmal bestätigt (um auf der sicheren Seite zu sein) dass meine Umsätze welche ich aus meinem Online-Shop erziele nicht zu einer Rückzahlung des Krankengeldes führen werden.

Krankengeld erhält man ja um Umsatzeinbußen während der Krankheitszeit aufzufangen. In meinem Fall verschiebt sich das allerdings zeitlich. Ich habe derzeit noch relativ normale Umsätze obwohl ich nicht arbeiten kann, ich kann aber keine neuen digitalen Artikel erstellen/herstellen und somit läuft sich der Umsatz irgendwann "tot". Dies wird aber erst zeitversetzt passieren. Aber ohne Werbung für den Shop, ohne neue Artikel, ohne Kundenpflege etc. ist das auf lange Sicht nicht auszuschließen.

In Zahlen: Ich habe normalerweise einen Jahresumsatz von ca. EUR 70.000,00. Ich erhalte derzeit ca. EUR 1.300,00 Krankengeld monatlich. Die Umsätze sind derzeit noch NICHT eingebrochen.

Vielen herzlichen Dank,

Stefanie S.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie haben Ihre Frage unter der Rubrik Versicherungsrecht angegeben, reden aber von Krankenversicherung.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, ist voraussetzung die Arbeitsunfähigkeit. Umsatzerzielung durch Mitarbeiter ist aber keine Eigentätigkeit, die die Arbeitsunfähigkeit aufhebt.

Ebenso ist es in der privaten Krankentagegeldversicherung. Nur hier ist Obacht geboten, wenn bereits gringe Arbeitseinsätze, die über einen Arbeitsversuch hinaus gehen, sind schädlich für das Krankentagegeld.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 15. Juni 2015 | 15:21

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

die Rubrik "Krankenversicherung" wird hier auf der Plattform als Unterkategorie zur Rubrik "Versicherungsrecht" angezeigt.

Ich bin gesetzlich krankenversichert mit einer Krankengeldzusatzversicherung über meine gesetzliche Krankenkasse.

Sie haben mich denke ich falsch verstanden, ich habe ja keine Mitarbeiter, dies war nur ein Beispiel meiner Krankenkasse. Für mich ist entscheidend ob ich Umsätze aus meinem Online-Shop generieren darf obwohl ich arbeitsunfähig bin und Krankengeld erhalte. Diese Umsätze erziele ich OHNE dass ich meine Arbeitsunfähigkeit unterbrechen muss.

Vielen herzlichen Dank,

Stefanie S.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Juni 2015 | 18:38

Sehr geehrte Ratsuchende,

wenn man den Umsatz ohne Arbeitseinsatz generieren kann, dann steht einer Weiterzahlung von Krankengeld nichts entgegen, denn Krankengeld setzt lediglich Arbeitsunfähigkeit voraus.

So steht § 44 SGB V "wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht". Dann erhält man Krankengeld.

Das Gesetz spricht nur von Arbeitsunfähigkeit, nicht von Umsatzgenerierungsunfähigkeit, was aber Arbeiten bspw. bei einem Selbständigen oder Freiberufler voraussetzt.

Wenn so ein Shop vollautomatisch von alleine läuft, wird wohl nicht gearbeitet.

Sobald sie jedoch arbeiten, sind Sie dann wohl nicht mehr arbeitsunfähig.

Arbeiten Sie, erzielen Sie Umsätze und beziehen dennoch Krankengeld, dann stellt dies einen Sozialleistungsbetrug dar.

Ich hoffe, Ihre Nachfrage damit verständlich beantwortet haben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Grübnau-Rieken
Rechtsanwalt



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