Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
Das Krankengeld für Selbständige bemisst sich - unabhängig von einer evtl. Beitragserhebung in Höhe der monatlichen Mindestbeitragsbemessungsgrundlage - nach dem (beitragspflichtigen) Arbeitseinkommen des Versicherten.
Das bedeutet, dass Versicherte wie Sie, aus ihrer selbständigen Tätigkeit beitragspflichtige Einkünfte erwirtschaften müssen, um im Falle einer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld zu beziehen.
Dieser Grundsatz wird auf Grund höchstrichterlicher Rechtsprechung von allen Krankenkassen angewendet. Insofern ist die Auskunft Ihrer BKK in Ordnung.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt