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Umgangsrecht, Abhol- und Bringzeiten und - orte werden spontan geändert

| 24. Dezember 2018 11:59 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

ich lebe seit einem halben Jahr von der Mutter meines 1,5 Jahre alten Sohnes getrennt, nicht verheiratet. Wir haben ein gemeinsames Sorgerecht, Wohnort und Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei der Mutter bis zu einer Entfernung innerhalb von 80 Kilometern. Das wurde über das Familiengericht geregelt.

Wir haben die Besuchszeiten soweit außergerichtlich schriftlich geregelt, dass ich meinen Sohn jeden Samstag von 8 bis 18 Uhr zu mir hole. Diese Zeiten kürzt sie regelmäßig und kurzfristig um bis zu 1,5 Stunden, ohne einen Ersatz für die verlorene Zeit anzubieten.

Auch die Abholorte und Bringorte variieren um bis zu 20 Kilometer von meinem Wohnort entfernt, mein Sohn wohnt mit seiner Mutter im selben Ort.

Da nun Weihnachten ist, haben wir vereinbart, dass ich meinen Sohn am ersten Weihnachtsfeiertag von 8 bis 18:30 Uhr habe, ihn dafür aber zum 20 Kilometer entfernten Wohnort ihres Freundes bringen muss.

Heute, einen Tag vorher, hat sie diese Vereinbarung zurückgenommen und auf 18 Uhr gekürzt und mir mit Polizei und Jugendamt gedroht, sollte ich nicht pünktlich sein. Für mich bedeutet es ohnehin schon, dass ich eine halbe Stunde früher losfahren muss und nun zusätzlich eine halbe Stunde weniger Zeit mit meinem Sohn habe.

Zu meiner Frage, muss ich das so hinnehmen? Kann die Mutter meines Sohnes Vereinbarungen beliebig kurzfristig ändern und so die Zeiten und Orte ändern? Dies geschieht nicht zum ersten Mal, aber gerade an Weihnachten muss das doch nicht sein.

Schöne Grüße und frohe Weihnachten

24. Dezember 2018 | 12:32

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
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Sehr geehrter Fragensteller,

freilich soll und darf so etwas nicht sein. Man muss über das Familiengericht vorgehen und Ordnungsgelder und im schlimmsten Fall auch Ordnungshaft festsetzen lassen, wenn die Umgangsregelungen konsequent umgangen werden und eine gütliche Einigung nicht mehr möglich ist. Natürlich sind Zeiten und Orte einzuhalten.

Unter Umständen sollte man aber als milderes Mittel zuerst eine nochmalige Vermittlung durch das Familiengericht beantragen, um erneut richterlich auf die Mutter des Kindes einzuwirkenn.

Wenn man aber relativ sicher ist, dass dies nicht klappen wird, bietet sich wohl eher der Antrag auf Ordnungsgeld / -haft an. Gutes Gelingen in der Sache und frohe Weihnachten.

Mit freundlichen Grüßen
D. Saeger
- Rechtsanwalt -


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