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Umbuchung Flug-Gepäckbestimmungen

13. November 2007 20:05 |
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Reiserecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sachverhalt
wir fliegen am Freitag mit Singapore Airlines von FRA nach N.Y, dann von N.Y. nach Puerto Rico mit American Airlines und gehen dort eine Woche aufs Schiff. Die Schiffsreise endet in Puerto Rico, von dort fliegen wir mit American Airlines nach Aruba. Eine Woche Aufenthalt und dann mit Jetblue, nach N.Y. um von dort mit Singapore nach FRA zu fliegen.
Die erste Maschine von FRA mit Delta nach .Ny. und von N.Y am Ende der Reise wurde so umgestellt, dass wir Anschlussflüge nicht mehr bekommen hätten.Somit mussten wir den teureren Flug mit 300Euro Mehrkosten bezahlen, weil Delta nicht akzeptiert hat.
Die 300 Euro haben wir bezahlt. Nun habe ich mit den Reiseunterlagen den Hinweis bekommen, dass wir von Aruba mit Jetblue zurückfliegen nach N.Y. weil Delta später fliegt und nicht 100% den Anschlussflug gewähren kann. Wir wurden nicht informiert über die Umbuchung. Desweiteren stand in diesem Schreiben, dass sich die Gepäckbestimmungen nicht geändert haben. Zwischendurch habe ich nochmals per Mail nachgefragt ob dies sicher ist,die Sachbearbeiterin bestätigte mir nun wieder schriftlich, dass auf der Maschine von Jetblue dieselben Bestimmungen nämlich 2x23kg pro Person gelten. Heute 2 Tage vor Reise hatte ich noch ein paar andere Fragen und habe mich nochmals vergewissert mit den Gepäckbestimmungen (ich blöde Kuh, nachdem ichs doch schriftlich hatt) Ja und nun , die Sachbearbeiterin die mir es 2x schriftlich bestätigt hatte ist in Urlaub und der Rest sagt, nein das ist doch nicht so, und Sie dürfen nur 1 Gepäckstück von 23kg mitnehmen...sollte ich mehr bezahlen müssen soll ich Reklamieren dann würden Sie es prüfen. So nun bin ich dermassen sauer, denn wir reisen in 2 Tagen und es reichen uns keine 23kg pro Person. Zudem American Airlines pro Koffer maximal 23kg vorschreibt , Singapore zwar mehr, aber wir müssen ja von der schlechtesten Airline ausgehen. So können wir auch nicht überpacken,d.h.2x 23kg und einer nimmt halt mehr mit als 23kg(geht ja nur 1 Gepäckstueck bei Jetblue pro Person) IIch habe auch Angst mich auf die evtl. Reklamtionsberarbeitung zu verlassen und dann es nicht zu bekommen und wir sitzen auf den Kosten. Bitte unbedingt schnell Hilfe , ob wir Rechte haben

Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:

Auch der Reiseveranstalter ist an seine vertragliche Verpflichtung gebunden. Wenn nunmehr durch Austausch einer Reisekomponente Abweichungen ergeben, hat der Veranstalter einzustehen.

Sollte als ein Aufpreis verlangt werden, dokumentieren Sie den Vorgang und lassen sich genau bestätigen, wofür Sie einen Aufpreis gezahlt haben.

Wenden Sie sich mit diesen Unterlagen und der schriftlichen Zusage an den Veranstalter und verlangen Sie Ersatz Ihrer zusätzlichen Aufwendungen.

Trotz allem wünsche ich Ihnen einen schönen Urlaub!

Ich hoffe, Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Stefan Steininger
Rechtsanwalt

www.anwalt-for-you.de

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