Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Auch der Reiseveranstalter ist an seine vertragliche Verpflichtung gebunden. Wenn nunmehr durch Austausch einer Reisekomponente Abweichungen ergeben, hat der Veranstalter einzustehen.
Sollte als ein Aufpreis verlangt werden, dokumentieren Sie den Vorgang und lassen sich genau bestätigen, wofür Sie einen Aufpreis gezahlt haben.
Wenden Sie sich mit diesen Unterlagen und der schriftlichen Zusage an den Veranstalter und verlangen Sie Ersatz Ihrer zusätzlichen Aufwendungen.
Trotz allem wünsche ich Ihnen einen schönen Urlaub!
Ich hoffe, Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
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