Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt beantworten:
Grundsätzlich müssen Sie zur Verfolgung des von Ihnen geschilderten Deliktes einen Strafantrag stellen.
Dies ist insbesondere unter dem Gesichtspunkt zu empfehlen, dass das Ausmaß solcher Aussagen gegenüber Dritten erfahrungsgemäß mit der Zeit zunimmt und Ihnen dann daraus unter Umständen ein echter Schaden erwachsen kann.
Sofern Sie die Kinder vor einer Zeugenaussage bewahren möchten, rate ich Ihnen, anderweitig Zeugen für die Aussagen Ihres Nachbarn zu finden.
Unter Umständen kann Ihnen dabei der zu stellende Strafantrag weiterhelfen, da durch Ihn die Polizeibehörde angehalten wäre, Ermittlungen einzuleiten, deren Ausmaß ich jedoch leider nicht prognostizieren kann.
Ihren Angaben entnehme ich aber bereits ein hohes Maß an körperlicher und seelischer Belastung, so dass ich Ihnen rate, nochmals zu überdenken, ob Ihr Interesse, die Kinder "aus der Sache rauszuhalten" hinter den gesundheitlichen Gefahren für Ihre Person nicht zurücktreten sollte.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich eine erste Orientierung ermöglichen soll und keine abschließende Begutachtung ersetzen kann. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Maik Elster
Rechtsanwalt
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