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Übertragung von Rechten/Pflichten auf Freizeit-Veranstalter

30. Juni 2025 01:14 |
Preis: 60,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Wir (Verein) bieten in unserer Region Freizeiten für Kinder und Jugendliche an, unabhängig von Vereins- oder sonstigen Zugehörigkeiten.

In Vorbereitung auf jedes Freizeit-Camp unterschreiben die Eltern den sogenannten "Freizeitpass", welcher Daten der Teilnehmenden erhebt und die Verschriftlichung verschiedener Einverständniserklärungen (Gesundheit, Foto-Rechte, sonstige Regelungen) darstellt.

Bisher wurde dieser Freizeitpass entweder komplett analog ausgefüllt, oder durch die Eltern online vorausgefüllt und vor Ort bei Abgabe der Kinder unterschrieben.
Diesen Prozess würden wir gerne vollständig digitalisieren.

Genügt hierfür eine einfache Online-Version ohne wirkliche Unterschrift der Eltern?
Macht eine einfache digitale Unterschrift (per Maus oder Touchscreen) einen Unterschied?
Oder sollte auf jeden Fall eine eigenhändige oder qualifizierte digitale Unterschrift verwendet werden?
Gibt es sonst (abseits von Datenschutz-Themen) im Vergleich zur analogen Variante etwas zu beachten?

30. Juni 2025 | 08:00

Antwort

von


(2736)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Für die von Ihnen genannten Einwilligungen gilt kein zwingendes Schriftformerfordernis. Daher ist auch keine eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Allerdings müssten Sie im Streitfall darlegen und beweisen, dass die betroffene Person tatsächlich zugestimmt hat. Das kann bei einem einfachen elektronischen Klick zum Akzeptieren von Bedingungen schwierig werden. Daher wäre zu mindestens eine digitalisierte Unterschrift empfehlenswert.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

ANTWORT VON

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