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Übertrag von Anzeigeninhalten aus einem Buch in eine Onlineplattform

3. August 2021 10:35 |
Preis: 53,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Guten Tag!

Ich betreibe ehrenamtlich ein Forum über den Anbieter Discord zum Thema des Ökologischen Siedelns. Ziel ist unter anderem Menschen mit der Absicht zu siedeln und Siedlungen, die ebensolche Menschen suchen, miteinander kostenfrei zu vernetzen.

Im Buch Eurotopia-Verzeichnis sind die meisten deutschen Siedlungen schon mit detaillierten Informationen aufgefasst. Nun ist es so, dass einige Siedlungen uns darum bitten einfach die Informationen aus diesem Buch in unser Online-Forum zu übertragen. Sie wollen sich schlichtweg nicht ein zweites Mal die Mühe machen und genau die selben Informationen zu ihren Siedlungen mitzuteilen wie sie es in der Vergangenheit eben dem Verlag des eurotopia-Verzeichnis gemacht hatten.

Nun die Frage: Dürfen wir diese Informationen 1 zu 1 abschreiben, oder ist das dann eine Art des geistigen Diebstahls? Was wären Möglichkeiten eine Auseinandersetzung mit dem Verlag zu vermeiden bzw. keinerlei rechtliche Angriffsfläche zu bieten?

3. August 2021 | 12:43

Antwort

von


(2757)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Reine Daten und Informationen wie Name, Anschrift und Größe sind grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt und können frei übernommen werden. Nur wenn Sie wesentliche Teile der Datenbank verwenden würden, also das komplette Verzeichnis zu einem wesentlichen Teil übernehmen würden, könnten Sie gegen das Urheberrecht an der Datenbank verstoßen. Bei der Übernahme einzelner Datensätze liegt aber kein Verstoß vor.

Soweit die weiteren Beschreibungen so individuell und künstlerisch ausgestaltet sind, dass die Texte die Schöpfungshöhe für einen urheberrechtlichen Schutz erreichen, benötigen Sie für die Nutzung die Einwilligung der Urheber. Diese liegen Ihnen aber, wenn ich es richtig verstehe, bereits vor, da die Urheber der Texte ja nicht die Autoren des Buches/Verzeichnisses ist, sondern diese Texte von den Ansprechpartnern bei den Siedlungsprojekten stammen. Und diese Urheber haben Ihnen die Nutzung erlaubt.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

ANTWORT VON

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