Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihr Vorhaben ist gemäß 23 Nr. 3 MarkenG zulässig. Nach dieser Vorschrift hat der Inhaber einer Marke nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr die Marke als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist und nicht gegen die guten Sitten verstößt.
Da Ihr Buch für das Spiel bestimmt ist, dürfen Sie darauf auch hinweisen. Sie sollten allerdings durch dessen Aufmachung und in der Werbung nicht den Eindruck einer geschäftlichen Verbindung zwischen Ihnen und dem Markeninhaber erwecken und insbesondere keine Markenlogos des Herstellers verwenden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen