"Mit Zahlung der Jahresgesamtvergütung sind alle geleisteten Arbeitsstunden pro Jahr sowie alle sonstigen Entgeltansprüche -gleich aus welchem Rechtsgrund - abgegolten."
Sind somit sämtliche Überstunden auch mit abgegolten?
Ist eine Arbeitsstunde mit einer Überstunde gleichzustellen?
es kommt darauf an, ob es sich dabei um eine Individualabrede im Arbeitsvertrag handelt oder um eine Vorformulierte Pauschalierungsabrede.
1.)
Individualabrede im Arbeitsvertrag
Die Vereinbarung einer Jahresgesamtvergütung zur pauschalen Abgeltung von Überstunden wird von der bisherigen Rechtsprechung grundsätzlich nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit als zulässig erachtet (BAG 2 AZR 98/54
). Ihre Grenze findet die Pauschalvergütung grundsätzlich lediglich in § 138 BGB
(Sittenwidriges Rechtsgeschäft).
2.)
Vorformulierte Pauschalierungsabrede
Vereinbarungen zur pauschalen Abgeltung von Überstunden unterliegen der AGB-Kontrolle. Eine Unwirksamkeit kommt hier wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB
in Betracht. IdR ist dies dann der Fall, wenn nicht betimmt ist wie hoch der Anteil der Jahresgesamtvergütung ist der die Überstunden pauschal abgelten soll.
Begrenzt hat das BAG eine Vereinbarung bei der mit der Jahresgesamtvergütung sämtliche Überstunden erfasst sind nur auf die gesetzlich zulässigen Überstunden. Für darüber hinaus geleistete Überstunden kann der Arbeitnehmer daher eine gesonderte Vergütung verlangen, (BAG 5 AZR 52/05
)
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
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