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Überprüfung ob ein Haftbefehl Offen ist oder sonstiger Eintrag ?

20. Juli 2024 22:13 |
Preis: 40,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Liebe Anwälte,


ich bin seit letzten Jahr aus Deutschland abgemeldet und lebe im Ausland.
Somit hab ich kein Wohnsitz hier.

Ich bin vor einigen Tagen aus einem Nicht EU Land in ein EU Land eingereist mit dem Auto und wurde bei der Grenze von Polizeibeamten aufgehalten wurden und musste meine Kontaktdaten geben ( Adresse und Telefonnummer). Das gleiche auch als ich aus diesen EU Land raus fahren wollte das selbe, der Oberste Polizeibeamte hat mir dann gesagt es sei ein Eintrag aus Deutschland und man wolle meine Kontakt Daten haben.


Jetzt bin ich besorgt und frage mich was los ist.

Was kann ich tun um zu Überprüfen ob es ein Haftbefehl oder sonstiges gegen mich vorliegt und wieso ich gesuch bzw. meine Kontaktdaten gesucht werden ?

Oder kann mir dabei ein Anwalt helfen der für mich bei den behörden fragt ?

Ich denke nicht das ich die Polizei einfach Anrufen oder schreiben kann oder sonstige behörden und das ich dann eine richtige Antwort erhalte.

Selbstverständlich gehe ich nicht persöhnlich hin, sonst kann ich ja Festgenommen werden bei einem Positiven Haftbefehl.


Ich wäre sehr froh wenn einer Antwortet der ebenfalls preiswert mir hier helfen kann dabei solche sachen zuPrüfen.

Mit freundlichen Grüßen

21. Juli 2024 | 16:40

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragensteller,

wenn es einen Haftbefehl geben würde, wären Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhaftet worden.

Sie können über das BKA Auskunft verlangen über alle über Sie abgespeicherten Daten.

Siehe:

https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Polizei-Strafjustiz/National/DasPolizeilicheInformationssystem-INPOL.html

unter Auskunftsantrag.

Wie auch:

https://www.bka.de/DE/Service/FAQs/Datenschutz/datenschutz_node.html

mit folgenden Voraussetzungen:

"Formale Bedingungen für den Auskunftsanspruch von Privatpersonen

Da die Auskunft nur an den tatsächlich Berechtigten bzw. die tatsächlich Berechtigte erteilt werden darf, hat das BKA die Identität des Auskunftssuchenden zu überprüfen. Mit diesem Schritt wird ein Missbrauch des Auskunftsrechts und ein Datenabfluss an Unbefugte verhindert.

Wenden Sie sich als Betroffener bitte mit folgenden Unterlagen postalisch an das BKA:

eigenhändig unterzeichnetes (formloses) Auskunftsersuchen
gut leserliche Kopie eines aktuellen Ausweisdokuments
Anschrift:
Bundeskriminalamt
DS-Petenten
65173 Wiesbaden"

MfG RA Saeger




ANTWORT VON

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