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Übernahme einer Terminwohnung zu 50%

4. April 2016 15:12 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Hallo,

ich habe einen Bekannten B aus einem Gewerbemietvertrag zu 50% ersetzt. Die anderen 50% fallen meinem "Partner" P zu. Konkret geht es um eine Terminwohnung mit 5 Zimmern, von denen wir für 150 Euro pro Zimmer und Tag an Frauen vermieten.

Zum Darlehensvertrag mit dem Bekannten B zur Übernahme seiner Anteile:

Ich habe mit B einen Darlehensvertrag abgeschlossen, um insgesamt eine Summe von 40.000 Euro abzulösen. Dazu zählen die 50% des Gewerbemietvertrages und ebenfalls vorhandenes Inventar wie z.B. eine Küche für 15.000 Euro. Dazu wurde eine Anzahlung von 3.000 Euro vereinbart. Diese habe ich geleistet. Monatlich sollen nun 2.000 Euro abgelöst werden. Mein Auto wurde als Sicherheit zum Wert von 15.000 hinterlegt.

Zum Gewerbemietvertrag:

Von Anfang an wurde von einer Kaution von 15.000 Euro lediglich 6.000 Euro eingezahlt.
Die restlichen 9.000 Euro habe ich mit einer Kautionsbürgschaft zur Übernahme nun nachweisen sollen.
Nach Unterzeichnung des Gewerbemietvertrages mit allen Parteien stellte sich heraus, dass noch 1.5 Mieten (5.500 €) offen waren und insgesamt eine von zwei Frauen mit 1.600 Euro im Rückstand war. Mein Partner P lässt nicht mit sich reden und handelt ständig eigenmächtig. Er hat zwei Kameras zur Überwachung aus dem Flur und der Küche abgeschraubt, sodass ich nicht sicherstellen kann, ob Kunden und somit Geld abgegeben worden ist. Die Frauen zahlen angeblich nicht.
In der Küche vermute ich, dass dort nicht alles legal läuft. Aus diesen Gründen habe ich nach ca. 20 Tagen per E-Mail an den Vermieter geschrieben, dass ich die Kautionsbürgschaft widerrufen habe und somit der Mietvertrag nicht zustande kommt, da ich getäuscht worden bin und außerdem die Kaution Voraussetzung für die Vertragsübernahme war. Der Vermieter will meinen Rücktritt aber nicht akzeptieren, da mein Bekannter B ihm vorher mitteilte, dass er nun nach China geht und deswegen austritt. Der Vermieter befürchtet - denke ich - dass er gar kein Geld mehr sieht.

Ich sehe hier im Vordergrund die arglistige Täuschung, welche mich zur Unterzeichnung gebracht hat. Mir wurden die Rückstände verschwiegen und mein jetziger Partner P arbeitet gegen mich.

Was kann ich tun ?

4. April 2016 | 16:48

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Das Problem ist, dass Sie von dem vorigen Mieter getäuscht wurden. Daher müssen Sie den Übernahmevertrag mit dem vorigen Mieter wegen arglistiger Täuschung anfechten und Schadensersatz geltend machen. Allerdings haben Sie auch einen Vertrag mit dem Vermieter geschlossen. Diesen müssen Sie zusätzlich anfechten. Da wird eine Anfechtung wegen Täuschung schwierig, da nicht der Vermieter Sie getäuscht hat. Deswegen müssen Sie den Vertrag mit dem Vermieter wegen Irrtums anfechten, wodurch der Vermieter Schadensersatzforderungen gegen Sie geltend machen. Diese können Sie wiederum gegen den vorigen Mieter als weitere Schadensersatzforderungen geltend machen.

Durch diese beiden Verträge wird es kompliziert, wodurch ich empfehle, diese mehrfache Anfechtung von einem Anwalt vor Ort durchführen zu lassen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 5. April 2016 | 15:28

Hallo Herr Weber,

vielen Dank für die Antwort.

Kann ich dann alle Zahlungen einstellen, also sowohl Darlehenszahlung, als auch Gewerbemiete ?
Da ohnehin ein Schadensersatz entsteht, den ich an den Bekannten weiterreiche, spielt das ja keine Rolle ?

Gruß


Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. April 2016 | 16:06

Sehr geehrter Ratsuchender,
direkt NACH der Anfechtung können Sie durchaus die Zahlungen einstellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt

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