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Übernahme Gaszähler durch Vermieter

31. Juli 2023 10:15 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Ich bin Eigentümer eines Hauses mit Einliegerwohnung. Das Haus wurde bisher von meinen Eltern und meinem Bruder (Einliegerwohnung) bewohnt. Der Gasliefervertrag lauft auf den Namen meiner Mutter, die Energiekosten wurden intern aufgeteilt. Im Haus befindet sich nur ein Gaszähler.
Nun ist mein Bruder verstorben und die Einliegerwohnung soll neu vermietet werden. Künftig soll eine Abrechnung über z.B. ISTA erfolgen.
Der bisherige Gaslieferant weigert sich, mir den Zähler zu überschreiben. Ich müsse den Vertrag übernehmen. Dieser Vertrag ist jedoch absolut unwirtschaftlich. Hier hat mein Bruder, der die Dinge vor Ort bis dato erledigt hat, offensichtlich, aufgrund seiner Krankheit, nicht mehr erkannt, dass ein monatlicher Abschlag von über 900€ zu zahlen ist.
Wie ist hier die Rechtslage zu beurteilen?

31. Juli 2023 | 15:42

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchende,

lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.

Der Gasliefervertrag läuft auf Ihre Mutter. Damit ändert sich nichts durch den Tod Ihres Bruders, auch wenn Sie sie Eigentümer in sind.

Vertragspartner des Versorgers ist Ihre Mutter.

Sie müssen in den Vertrag sehen, zu wann eine Kündigung möglich ist.
Zudem ist zu prüfen, wie es zu solch enormen Abschlägen gekommen ist.

Wenn Sie weitere Angaben machen, kann ich weiter ausführen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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