Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Nach dem Nachtrag 2 gibt es Mieter sowie Bewohner, die im Verhältnis zum Vermieter keine Mietpartei sind.
Sofern Sie zum August das Mietverhältnis kündigen, weil Sie iumziehen wollen, wird F kein Recht mehgr haben, in der Wohnung zu bleiben.
Selbst dann, wenn F tatsächlich als Mietpartei anzusehen wäre, könnten Sie ja nicht ohne ihn kündigen, weil bei mehreren Personen als Mieter alle die Kündigung aussprechen müssen.
Sie werden die etwas unklare Vertragslage daher mit dem Vermieter abklären müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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Guten Tag Herr Otto,
vorab möchte ich mich für die zügige Beantwortung meiner Frage bedanken.
Ich habe mich hier nicht ganz klar ausgedrückt. Wir möchten die Wohnung nicht Kündigen, sondern diese Wohnung Herrn F übergeben. Selbst möchten wir nur ausziehen.
Daher die Frage: Ist Herr F berechtigt die Wohnung alleine fortzuführen, wie Sieht das die Rechtslage.
Grüße und vorab vielen Dank
A.
Wenn Sie selber auch Mietpartei bleiben, kann F alleine in der Wohnung bleiben. Sie haften allerdings für die mietvertraglichen Verbindlichkeiten dem Vermieter gegenüber.
MfG