Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Vermutlich haben Sie bereits von der grundsätzlichen Steuerpflicht von US-Bürgern gehört, selbst wenn diese sich im Ausland aufhalten.
Die USA sind in diesem Fall eins der ganz wenigen Länder, die die Steuerpflicht an die Staatsbürgerschaft koppeln.
Dies hat im Übrigen bereits dazu geführt, daß diverse Bürger die im Ausland wohnen ihre US-Staatsbürgerschaft aufgegeben haben, um der Steuerpflicht zu entgehen.
Für ihren Fall ist jedenfalls die gute Nachricht: Wenn Sie ein jährliches Einkommen unterhalb von US $ 10.000,00 haben, sind Sie nicht verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung bei der IRS abzugeben.
Hinsichtlich der Bankkonten ist die Sache leider nicht ganz so einfach:
Die gesetzlichen Bestimmungen zum "Report of Foreign Bank and Financial Accounts" (FBAR) verlangen, daß Sie diese Erklärung ausfüllen müssen, insofern der Gesamtbetrag ihrer deutschen Konten die Summe von US $ 10.000,00 übersteigt.
Nach ihren Angaben ist dieser Wert bei ihren Konten überschritten, daher sind Sie als US-Bürgerin verpflichtet diese Erklärung abzugeben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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