Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich auf der Grundlage der Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung:
1.
Grundsätzlich darf jeder mit einem tschechischen Führerschein in Deutschland fahren. Obwohl innerhalb der EU unterschiedliche Verkehrsregeln gelten, haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Führerscheine anzuerkennen, die in einem der Länder gültig ausgestellt wurden (EU-Richtlinie 91/439/EWG).
2.
Der Europäische Gerichtshof hat gesagt, daß ein in einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellter Führerschein im Inland nicht anerkannt werden müsse, wenn sich aufgrund der Angaben im Führerschein oder anderer vom Ausstellermitgliedstaat stammender unbestreitbarer Informationen feststellen lasse, daß der Führerschein unter Umgehung des Wohnsitzprinzips erlangt worden sei.
3.
Aus dem geschilderten Sachverhalt ist nichts zu entnehmen, was der Gültigkeit des Führerscheins entgegen stehen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
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