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Trennungsunterhaltsberechnung

6. November 2007 11:51 |
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Familienrecht


Zur Berechnung des Trennunsunterhalts(!) habe ich folgende Frage:
Vor(!) meiner im Jahr 2003 geschlossenen Ehe habe ich im Jahr 2002 einen privaten Kreditvertrag geschlossen, dessen Tilgung mit Zinszahlungen nun im Jahre 2008 beginnen werden.
Gilt dieser Vertrag im Sinne des Unterhaltsgesetztes als "eheprägend", auch wenn bisher innerhalb der Ehe keine Zahlungen geflossen sind, und können die aus diesem Vertrag bereits vor(!) der Ehe entstandenen Verpflichtungen und nun zu leistenden Zinszahlungen(!) als einkommensmindernd geltend gemacht werden?

Beim Ehegattenunterhalt sind bei der Bedarfsbestimmung nur die bis zur Trennung entstandenen Verbindlichkeiten berücksichtigungswürdig, da sie die ehelichen Lebensverhältnisse der Parteien geprägt haben. Maßgebend ist hierbei, ob die Verbindlichkeit mit ausdrücklicher oder stillschweigender Billigung des Ehepartners begründet bzw. in die Ehe mitgebracht wurden.
Eheprägende Schulden sind damit damit alle bis zur Trennung aufgenommenen Konsum- und Immbilienkredite, Kredite wegen Überziehung des Girokontos bis zur Trennung, Steuerschulden aus dem Veranlagungszeitraum bis zur Trennung und voreheliche Verbindlichkeiten.
Entscheidend ist immer, dass der Berechtigte so gestellt werden muss, wie er bei Fortbestand der Ehe behandelt worden wäre.
Dies rechtfertigt es, die regelmäßig zu zahlenden Raten vom unterhaltsrechtlich relevanten Nettoeinkommen abzuziehen. Die Höhe muss allerdings angemessen sein.

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