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Trennung was passiert mit Haus, dass einseitig mit in die Ehe gebracht wurde

3. Januar 2023 10:52 |
Preis: 45,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,
nach 14 Jahren Ehe habe ich mich von meinem Mann getrennt, da er zahlreiche Affären hatte, die ans Licht gekommen sind. Ich habe keine Ahnung, wie ich mich nun verhalten soll und eine Frage brennt mir besonders unter den Nägeln, da er fast 5000 Euro verdient, ich auf Grund der Erziehung unserer Tochter nur eine Teilzeitstelle habe und 900 Euro brutto verdiene.

Mein Mann hat vor unserer Eheschließung ein Haus erworben. Kaufpreis usw. sind hinterlegt. Er steht alleine als Eigentümer dieses Hauses im Grundbuch. Seit unserer Eheschließung laufen alle Kosten für das Haus sowohl wie die Hypothekszahlungen für das Haus über unser gemeinschaftliches Konto, ich zahle also seit 14 Jahren mit an diese Hypothek. Seit 4 Jahren vermieten wir das Haus und beziehen eine Miete, ebenfalls über das gemeinschaftliche Konto. Ebenso haben wir vor 4 Jahren fast 50000 Euro unseres ersparten in die Renovierung des Hauses investiert. In diesem Haus gelebt haben wir zu keinem Zeitpunkt. Weiterhin bezahle ich mit die monatlichen Kosten und Gebühren, die für das Haus anfallen, da alle Kosten von unserem Gemeinschaftskonto abgebucht werden.

Wenn wir uns nun trennen, ist dann das Haus nach wie vor komplett im Besitz meines Mannes? Habe ich da Ansprüche oder kann ich die 14 Jahre Hypotheskszahlungen und die Renovierung in irgendeiner Form geltend machen oder ist für mich das Geld, dass auch ich in das Haus investiert habe, einfach weg? Könnten Sie mir sagen ob und wie ich da Ansprüche geltend machen kann?

Man sagte mir, dass der Kaufpreis des Hauses maßgeblich ist und dann der momentane Wert, der mir jedoch nicht vorliegt. Müsste das Haus dann aktuell geschätzt werden? Kann ich das einfach so von meinem Mann verlangen?

Muss ich im Fall einer Trennung weiter für das Haus bezahlen oder wie kann ich mich davon lösen?

Danke für eine kurze Aufklärung.

3. Januar 2023 | 11:17

Antwort

von


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Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Ausgehend davon, dass Sie und Ihr Mann keinen Ehevertrag geschlossen haben, gilt nach der gesetzlichen Regelung, dass Sie in Zugewinngemeinschaft leben.

Was jeder zu Beginn der Ehe an Vermögen besaß, ist sein jeweiliges Anfangsvermögen. Dazu gehört auf Seiten Ihres Mannes das Haus mit dem damaligen Wert abzgl. damals bestehender Belastungen dazu.

Mit Zustellung eines Scheidungsantrages endet die Zugewinngemeinschaft, und beide Parteien müssen auf diesen, derzeit noch nicht bekannten Stichtag das jeweilige Endvermögen ermitteln. Auf Seiten Ihres Mannes gehört das Haus mit dem aktuellen Zeitwert abzgl. akuteller Belastungen dazu.

Dieser Wert dürfte deutlich höher sein, so dass Ihr Mann einen positiven Zugewinn haben wird (Endvermögen minus Anfangsvermögen). Diesen Zugewinn hat er mit Ihnen hälftig zu teilen.

Nach Trennung und Auszug aus dem Haus brauchen Sie natürlich nicht weiter dafür zu bezahlen.

Mit freundlichen Grüßen


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