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Trennung, Aufteilung Haushalt

6. Dezember 2006 16:52 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Meine Frau hat sich von mir getrennt, wegen der Kinder habe ich alles im Haushalt gelassen. ich habe lediglich einen von 2 PC´s und eine von 2 Stereoanlagen mitgenommen. Steht mir in irgendeiner Form ein Ausgleich zu??? Kann ich z.B. das Fahrzeug fordern, um dieses zu veräussern oder ähnliches? Gibt es irgendetwas was ich geltend machen kann, oder was mir zusteht?

Meine Frau fordert und fordert immer nur, ohne das sie mir etwas zugesteht.

6. Dezember 2006 | 17:22

Antwort

von


(2982)
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26135 Oldenburg
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Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie haben einen Anspruch auf eine anteilige Verteilung des gesamten Hausrates.

Das bedeutet für Sie, dass Sie sich nicht mit den zwei PCs und der Stereoanlage zufrieden geben müssen.

Ich habe Verständnis, dass Sie wegen der Kinder zunächst nichts weiter gefordert haben. Sie sollten jetzt aber Ihre Recht geltend machen.

Wenn der PKW ein Familienfahrzeug ist, können Sie auch diesen im Rahmen einer Hausratsverteilung herausverlangen.

Unabhängig von Einrichtungsgegenständen, haben Sie auch einen Anspruch auf Hausratsgegenstände; z.B. Töpfe, Gläser, Bettwäsche etc.. Sie sollten daher eine Liste erstellen, was Sie noch haben möchte und diese Liste der Frau übermitteln, mit der Aufforderung die Sache/PKW herauszugeben; bzw. an einem bestimmten Termin zur Abholung bereit stellen.

Dabei sollten Sie berücksichtigen, dass die von Ihnen begehrten Gegenstände nicht mehr als die Hälfte des Hausrates ausmachen sollten.

Kommt Ihre Frau der Aufforderung nicht nach, können Sie Ihren Anspruch auch gerichtlich geltend machen. Dazu sollten Sie einen Kollegen vor Ort aufsuchen.

Abschließend möchte ich Ihnen raten, wenn möglich, sich einvernehmlich zu einigen. Hausratsverteilungsverfahren belasten die Situation noch mehr. Wenn aber die Gegenseite zu keinerlei Kompromiss bereit ist, bleibt Ihnen nur die gerichtliche Auseinandersetzung.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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