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Tilgung Führungszeugnis Belegart 0

30. Januar 2020 11:10 |
Preis: 35,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Ist mein Drogendelikt von 2007 in dem Führungszeugnis Belegart 0 enthalten, das ich für eine Erlaubnis nach § 34c benötige?

Ja, das Drogendelikt von 2007 wird in dem Führungszeugnis Belegart 0, das Behörden gegenüber erteilt wird, noch aufgeführt sein.

Im Jahre 2007 rechtskräftig verurteilt zu 2 Jahren auf Bewährung wegen Drogendelikt.
Das Polizeiliche Führungszeugnis ist sauber. Mir ist bekannt, dass das noch im Bundeszentralregister steht, da es erst nach 15 Jahren gelöscht wird. Nun benötige ich eine Erlaubnis nach 34c und dafür das Zeugnis Belegart 0. Ist das vergehen darin dann auch gelöscht?

30. Januar 2020 | 16:58

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Tilgungsfrist ist bekanntlich hier nach § 46 I Nr. 4 BZRG eine Zeit von 15 Jahren. Die Belegart 0 ist das Führungszeugnis was Behörden gegenüber erteilt wird. Ein Ihnen wohl bereits vorliegendes Führungszeugnis wäre die Belegart N.

Das der Behörde gegenüber versandte Führungszeugnis wird also die Eintragung noch haben. Aber, achten Sie mal auf die Voraussetzungen aus § 34 c II GewO :

Eine Verurteilung wird nur berücksichigt, soweit diese in den letzten 5 Jahren erfolgt ist. Der Eintrag von Ihnen wird der Behörde also bekannt sein, eine Versagung der Erlaubnis wird hierauf wohl nicht gestützt werden können.

MFG Fricke
RA
Strafverteidiger


ANTWORT VON

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