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21. September 2007 19:50 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Kohberger

sehr geehrte damen und herren,
ich habe mich und zwei freunde vor etwa einem dreivierteljahr für einen rallytageskurs bei einer rallyfahrschule angemeldet. ich habe die tickets dafür im voraus bezahlt und blankotickets dafür erhalten. nach mehreren terminverschiebungen , gab nun der inhaber bekannt das es keine kurse mehr gäbe. der grund hierfür sei das autohaus wo er die wagen gemietet/geleast hat. dieses autohaus würde nun keine wagen mehr anbieten können. die ticketpreise würden zurückerstattet und man solle sich an seine anwältin wenden. dies habe ich getan. die anwältin ließ mir nun per post zukommen, das ihr mandant die forderung in höhe von 424,25€ in raten a 20€ begleichen möchte. dies ist für mich nicht aktzepabel da ich keine lust habe fast zwei jahre auf mein geld zu warten. welche möglichkeiten habe ich schneller an mein geld zu kommen? kann ich einen titel erwirken z.b ?

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage(n). Vorweg möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass diese Plattform dafür angedacht ist, einen ersten Eindruck zu der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden. Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Tatsachen kann die Beurteilung Ihres Anliegens völlig anders ausfallen. Dies vorausgeschickt beantworte ich Ihre Frage(n) auf der Grundlage Ihrer Angaben weiter wie folgt:

Sie können bei dem Amtsgericht <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.ag-hagen.nrw.de/" target="_blank">( www.ag-hagen.nrw.de )</a> einen Antrag auf den Erlaß eines Mahnbescheides beantragen.

Dies per Formular bzw. im Idealfall auch per Internet.

Die Zustellung des Mahnbescheides beim Schuldner bewirkt gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB die Hemmung der Verjährung Ihrer Forderung(en).

Legt der Schuldner gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch ein, so können Sie gegen ihn einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Legt der Schuldner hiergegen keinen Einspruch ein, so können Sie mit einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid den Gerichtsvollzieher beauftragen. Aus dem so erlangten Titel können Sie 30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung betreiben.

Beachten Sie bitte, dass das beschriebene Vorgehen für Sie auch ein gewisses Kostenrisiko in sich birgt. Insbesondere besteht die Gefahr, dass Zwangsvollstreckungsversuche mangels Vermögen des Schuldners fruchtlos bleiben und Sie letztlich auf den Verfahrenskosten sitzen bleiben.

Ich hoffe, Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung ermöglicht zu haben und empfehle einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Angelegenheit zu beauftragen. Bei Bedarf benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion, um an mich eine Nachfrage im Rahmen dieses Forums zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kohberger
Rechtsanwalt
----------------

Austraße 9 ½
89407 Dillingen a.d.Donau

Tel./Fax.: 09071-2658

<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.anwalt4you-info.de" target="_blank">www.anwaltkohberger.de</a>

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