Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Text unberechtigt veröffentlicht?

29. Juli 2013 09:15 |
Preis: 63€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Medienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Im Internet betreibe ich eine journalistisch genutzte (werbefreie) private Homepage, die nicht auf Gewinnerwerb ausgerichtet ist. Die Website ist mein Hobby. Mit der Herausgeberin einer anderen Website (gemeinnütziger Verein) habe ich einen Artikel- und Themenaustausch vereinbart. Bislang gab es keine Probleme.
Anfang Februar übernahm ich von der externen Partner-Website einen Artikel, der acht Tage auf meiner Seite eingestellt war, dann aus Platzgründen entfernt wurde. Etwa drei Wochen später meldete sich eine Anwaltskanzlei im Auftrag einer Nachrichtenagentur und erhob Anspruch auf Urheberschutz. Der Artikel sei rechtswidrig von mir weiter verarbeitet und verbreitet worden. Es wird eine Entschädigungszahlung verlangt, die einem Honorar für eine Erstveröffentlichung entspricht. Ich lehne die Zahlung ab.
Ich hatte keine Ahnung, dass die Agentur Verfasser des Textes gewesen sein soll. Als Quelle war eine Organisation genannt, deren Pressearbeit einen halboffiziellen Charakter hat und deren Seriosität für mich völlig außer Frage steht. Es gab also für mich nicht den geringsten Anlass, an dieser Quelle zu zweifeln und zusätzliche (eigene) Recherchen anzustellen. Die Gegenseite räumt ein, dass der Hinweis auf die Agenturdienste (durch ihre Kunden) nicht ausdrücklich erfolgen muss. Das entbinde mich aber nicht von der journalistischen Sorgfallspflicht, die Herkunft der Texte und deren Richtigkeit zu recherchieren.
Ich muss einräumen, dass der übernommene Text in Passagen offenbar mit dem Agenturtext identisch ist (wenn der von der Anwaltskanzlei übermittelte Text korrekt ist). . Im Impressum habe ich jedoch eine Verantwortung für von anderen Quellen übernommen Texte bzw. für verlinkte Artikel ausgeschlossen, ich folge damit der Rechtsprechung des LG Hamburg.
Reicht das? Muss ich die Entschädigung zahlen?
Und noch ein Hinweis: Die Website-.Betreiberin, von der der beanstandete Text übernommen wurde, wird von der Nachrichtenagentur nicht belangt.

29. Juli 2013 | 10:08

Antwort

von


(2736)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass das Landgericht Hamburg (Az. 312 O 85/98 ) entschieden hat, dass eine pauschale Distanzierung von fremden Inhalten gerade nicht ausreicht, um sich von einer Haftung freizuzeichnen. Insofern wird Ihnen der entsprechende Satz im Impressum (der aufgrund einer Fehlinterpretation des Urteils leider immer noch häufig auf Webseiten verwendet wird) nicht weiterhelfen.

Wenn Sie fremde, urheberrechtlich geschützte Texte auf Ihrer Webseite benutzt haben, und dies nicht durch eine Einwilligung des Rechteinhabers oder aber das Zitatrecht (§ 51 UrhG ) gedeckt ist (also 1:1 Übernahme des Textes + Quellenangabe), kann der Urheber der Texte Ihnen die Verwendung verbieten. Der Unterlassungsanspruch ist dabei verschuldensunabhängig, es kommt also nicht darauf an, ob für Sie erkennbar war, dass Sie die Texte nicht übernehmen dürfen, oder nicht. Der Schadensersatzanspruch (fiktive Lizenz) setzt dagegen ein Verschulden voraus. Die Gegenseite verweist aber zu Recht darauf, dass eine gewisse Sorgfaltspflicht besteht, bevor Texte übernommen werden.

Zumindest nach Ihrer kurzen Schilderung dürften der Gegenseite tatsächlich entsprechende Ansprüche zustehen. Weder die „Haftungsfreizeichnung" im Impressum unter Verweis auf das LG Hamburg noch die Tatsache, dass die Betreiberin der anderen Webseite nicht abgemahnt wurde, hilft Ihnen insofern weiter. Geprüft werden sollte allerdings, ob der übernommene Text tatsächlich urheberrechtlich geschützt ist (dies kann insbesondere bei kurzen Texten zweifelhaft sein) und ob die Höhe der geltend gemachten Entschädigung angemessen ist (hierbei ist ggf. auch zu beachten, dass Ihre Seite nichtkommerziell betrieben wird).


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

ANTWORT VON

(2736)

Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER