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Terminschwierigkeiten bei Modernierung einer Mietwohnung

12. April 2010 23:58 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Der Vermieter meiner Wohnung kündigte 4 Monate vor Beginn eine Modernisierungsmaßnahme an (Installation eines digitalen Breitband-Kabelanschluss) für eine bestimmte Kalenderwoche im März an. Im Februar lag ein Schreiben der Handwerkerfirma im Briefkasten, die die Sanierungsmaßnahme für einen Mittwoch ankündigte. Das Schreiben habe ich etwa 2 Wochen vor dem Termin bekommen, die Mieter oder eine andere Person sollen ganztägig in der Wohnung verfügbar sein.

An dem Tag konnte ich jedoch nicht in der Wohnung sein und auch keine Ersatzperson stellen. Dieses hatte ich unmittelbar nach Erhalt des Schreibens der Handwerkerfirma mitgeteilt.

Jetzt habe ich von der Hausverwaltung einen Ersatztermin zugeschickt bekommen, an dem ich wieder nicht zur Verfügung stehen kann.

Dass ich die Modernisierung dulden muss, ist mir klar. Muss ich jedoch zu einem von der Hausverwaltung definierten Zeitpunkt die Wohnung zur Verfügung stellen? Habe ich das Recht, Termine vorzugeben? (außerhalb meiner Arbeitszeit, d. h. abends nach 18 Uhr oder samstags)

Ich bzw. meine Vertrauenspersonen sind alle berufstätig.

13. April 2010 | 07:13

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

als Mieter haben Sie den Zugang für Erhaltungsmaßnahmen oder Instandsetzungsmodernisierungen nach § 554 BGB zu gewähren.

Im Fall Ihrer eigener Abwesenheit müssen Sie dann einer Vertrauensperson ein Schlüssel ausgehändigen, damit der Zutritt ermöglicht wird.

Wenn Sie dass nicht möchten oder können, hilft nur Ihre eigene Anwesenheit für die Dauer der Arbeiten, notfalls durch einen Urlaubstag.

Denn der Zugang der Handwerker muss zu den üblichen Zeiten gewährt werden, also den Arbeitszeiten der Handwerker.

Dafür haben Sie dann auber wiederum einen Aufwendungsersatz, können also diesen Urlaubtstag dem Vermieter in Rechnung stellen.


Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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