Der Vermieter meiner Wohnung kündigte 4 Monate vor Beginn eine Modernisierungsmaßnahme an (Installation eines digitalen Breitband-Kabelanschluss) für eine bestimmte Kalenderwoche im März an. Im Februar lag ein Schreiben der Handwerkerfirma im Briefkasten, die die Sanierungsmaßnahme für einen Mittwoch ankündigte. Das Schreiben habe ich etwa 2 Wochen vor dem Termin bekommen, die Mieter oder eine andere Person sollen ganztägig in der Wohnung verfügbar sein.
An dem Tag konnte ich jedoch nicht in der Wohnung sein und auch keine Ersatzperson stellen. Dieses hatte ich unmittelbar nach Erhalt des Schreibens der Handwerkerfirma mitgeteilt.
Jetzt habe ich von der Hausverwaltung einen Ersatztermin zugeschickt bekommen, an dem ich wieder nicht zur Verfügung stehen kann.
Dass ich die Modernisierung dulden muss, ist mir klar. Muss ich jedoch zu einem von der Hausverwaltung definierten Zeitpunkt die Wohnung zur Verfügung stellen? Habe ich das Recht, Termine vorzugeben? (außerhalb meiner Arbeitszeit, d. h. abends nach 18 Uhr oder samstags)
Ich bzw. meine Vertrauenspersonen sind alle berufstätig.