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Teppichboden entfernen - Verpflichtung und Kosten

6. Juni 2006 10:24 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

mein verstorbener Bruder hat als Single eine Wohnung seit ca.30 JAhren als Mieter bewohnt.im Wohnzimmer war zu Beginn ein Teppichboden, den mein Bruder vor ca.8-10 Jahren auf seine Kosten erneuert hat.Nun verlangt die Vermieterin, dass der Teppichboden, welcher unbeschädigt, einwandfrei und sauber ist,auf meine Kosten entfernt wird.Danke !

6. Juni 2006 | 10:31

Antwort

von


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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),


zunächst möchte ich Ihnen noch mein Beileid aussprechen.

Eine Verpflichtung, den Teppichboden zu entfernen, besteht hier nicht. Diese Verpflichtung wäre nur gegeben, wenn Ihr Bruder die Wohnung OHNE Teppichboden gemietet und dann ERSTMALIG einen Teppichboden selbst verlegt hat (LG Mannheim WM 1976, 181 ).


So liegt der Fall hier aber noch Ihren Ausführungen eben nicht:

Ihr Bruder hat den vorhandenen und damit mitvermieteten Teppichboden lediglich erneuert. Der "neue" Teppichboden gilt daher als Ersatz für den "alten" vermieteten Boden.

Er braucht UND DARF nicht entfernt werden.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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