Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.
Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Zunächst wäre die Auskunft bzgl. der automatischen Eintragsänderung noch einmal nachzuprüfen. Soweit mir bekannt ist muß dies normalerweise schriftlich beantragt werden.
Aber selbst wenn man von einer entsprechenden vertraglichen Pflicht ausgehen würde, dürfte ein Schadensersatzanspruch schwer durchsetzbar sein. Dafür müßten Sie einen konkreten Schaden angeben und nachweisen.
Natürlich könnte man von potentiellen Kunden ausgehen, die Sie mangels Eintrag nicht kontaktiert haben. Dies ist aber eben nicht nachweisbar.
Daher ist in dieser Hinsicht jedenfalls ein Schadensersatz wenig erfolgversprechend.
Den einzigen Ansatzpunkt sehe ich bei den (Mehr-) kosten für den Eintrag in den Gelben Seiten. Diese Kosten sollte von der Telekom ersetzbar sein, wenn eine entsprechende Pflichtverletzung vorlag.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick gegeben zu haben
und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung auch über die Direktanfrage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de
27. Mai 2011
|
17:15
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Mack
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