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Telefongebühr, Nachzahlung

25. März 2008 13:52 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herrn,

Ich bin 25, ein Student. Es geht um ein Problem mit meinem Telefonanbieter, und zwar O2 Genion. Ich bin ein Kunde von O2 seit 2003 und hatte ich niemals irgendwelche Ansprüche an O2 und sie gegenseitig auch. Es kam erste zweijährige Vertragsfrist vorbei und erfolgte weitere automatische Vertragsverlängerung. Ich wurde dabei kein neues Apparat nehmen, obwohl ich könnte es, wobei kostenlos. Nach einige Monate nach Vertragsverlängerung kam plötzlich einen Brief von O2 mit eine Nachricht um Gutschriftanrechnen auf mein Konto in Höhe von 638 Euro, wobei ohne Erklärung. Ich habe dieses Gutschrift bis Mitte 2006 verredet und danach alle Telefonrechnungen üblicherweise rechtzeitig selbst bezahlt. So dauerte es bis 2007. 2007 wurde mein Vertrag wieder verlängert. Alles begann im September 2007. Plötzlich kommt es ganz unerwartet einen Brief von O2, dass die im Jahr 2005 ausgegebene Gutschrift falsch ist und es muss zurück ausgezahlt werden. Das wunderte mich sehr, es verging doch fast zwei Jahre. Ich versuchte aufzuklären, wann der Fehler gemacht wurde, damals oder jetzt. Aber meine Briefe sind leide ohne Antwort geblieben. Deshalb wurde ich nicht diese Nachzahlung bezahlen. Als Ergebnis ist mein Anschluss seit lang gesperrt, aber abgesehen davon, bezahle ich jeden Monat Grundgebühr. Raten Sie bitte mir, was ich tun soll? Haben sie Recht nachträglich Geldausgleich anzufordern?

Mit freundlichen Grüssen

25. März 2008 | 15:00

Antwort

von


(513)
Groner Landstr. 59
37081 Göttingen
Tel: 05513097470
Web: https://www.Kanzlei-Lars-Liedtke.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Fraglich ist zunächst, ob Sie einen Anspruch auf einen Auszahlungsbetrag hatten. Dies kann ich an dieser Stelle nicht beurteilen, da sich dies nach Ihrem Vertrag richtet. Sollte in Ihrem Vertrag nicht stehen, dass Sie im Falle einer Vertragsverlängerung ein neues Gerät oder eine Gutschrift erhalten, haben Sie hierauf keinen Anspruch.

Sollten Sie keinen Anspruch auf diese Gutschrift gehabt haben, erfolgte diese rechtsgrundlos. Der Vertragspartner kann das Geld dann nach §§ 812 , 818 BGB zurückverlangen. Dieser Rückzahlungsanspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährung des § 195 BGB . Diese beträgt 3 Jahre und beginnt gem. § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis hiervon erlangt hat. Selbst wenn man unterstellt, dass O2 bereits im Jahre 2005 Kenntnis von dem Irrtum hatte, hätte die Verjährung Ende 2005 zu laufen begonnen und würde erst Ende 2008 ablaufen. Da also noch keine Verjährung eingetreten ist, hätte O2 dann einen Rückzahlungsanspruch.

Im Ergebnis sind Sie daher zur Rückzahlung verpflichtet, sofern sich aus Ihrem Vertrag nichts anderes ergibt.

Es tut mir Leid, Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können, hoffe aber trotzdem, Ihnen einen Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Lars Liedtke
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Lars Liedtke

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