Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Wenn Sie nunmehr telefonisch eine Vereinbarung getroffen haben, die sich auf einen Sachverhalt bezieht, der jeglicher Grundlage entbehrt - weil Sie vor zwei Jahren keinen Eintrag in Auftrag gegeben haben - müssen Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Bei Einschaltung eines Kollegen entstehen nachfolgende Kosten:
1. außergerichtliche Tätigkeit EUR 147,56 (brutto)
2. gerichtliche Tätigkeit EUR 183,12 (brutto).
Nach vorläufiger Bewertung der Sach- und Rechtslage gehe ich davon aus, dass Sie insoweit zu keiner Zahlung verpflichtet sind.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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