Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf:
Sie sollten die geforderte Zahlung auf keinen Fall erbringen, denn ein Vertrag über eine kostenpflichtige Leistung ist nicht zustandegekommen.
Dazu bedarf es eines klaren und deutlich erkennbaren Hinweises auf die Kostenpflichtigkeit des Angebotes, welchen ich hier nicht erkennen kann.
Fehlt ein solcher Hinweis, besteht der geltend gemachte Anspruch nicht.
Sie sollten die Zahlungsaufforderung aber auch nicht einfach ignorieren, sondern der Forderung unter Hinweis auf den fehlenden Vertrag widersprechen und bestreiten. Dann droht Ihnen kein Schufaeintrag.
In der Folge werden Sie zwar regelmäßig Mahnungen bekommen und ggf. auch ein Anschreiben von einem Inkassounternehmen. Diese sollten Sie aber ebenfalls ignorieren: Es besteht ja keine Zahlungspflicht.
Das wissen die Betreiber der Seite natürlich auch und werden deshalb auch nicht vor Gericht gehen. Das Geschäftsmodell funktioniert lediglich, weil sich viele vermeintliche Kunden einschüchtern lassen und dann doch zahlen - obwohl sie nicht müssten.
Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auch auf meinen Beitrag bei 123recht vom 27.09.2010 zu diesem Thema hinweisen:
http://www.123recht.net/article.asp?a=75677
Dort finden Sie weitere nützliche Hinweise zu den Hintergründen und der richtigen Verhaltensweise auch in Ihrem Fall.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt