Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese beantworte ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltschilderung sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Ich empfehle Ihnen, dem Gegner nochmals per Einschreiben mit Rückschein mitzuteilen, dass Sie den Vertrag - so dieser überhaupt jemals wirksam zu Stande gekommen ist - widerrufen.
Denn die Widerrufsbelehrung ist offensichtlich fehlerhaft. Wird erst nach Vertragsschluss über das Widerrufsrecht in Textform (!) belehrt, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Ist die Widerrufsbelehrung nicht in Textform erteilt oder fehlerhaft läuft die Widerrufsfrist 6 Monate.
Höchst vorsorglich und hilfsweise sollten Sie die Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung erklären und den Gegner auffordern, künftige Korrespondenz in der Angelegenheit zu unterlassen.
Keinesfalls sollten Sie die angeforderten EUR 96,- bezahlen.
Es ist ratsam, dass Sie für den Fall, dass der Gegner gegen Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet oder eine Klage einreicht, einen Anwalt konsultieren. Gerne stehe auch ich Ihnen diesbezüglich zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356
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Antwort
vonRechtsanwalt Martin Kämpf
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Vielen Dank für die schnelle Antwort Herr Kämpf!
Soll ich somit das Einschreiben an die Firma in Österreich schicken und was mach ich mit dem Inkassobüro? Das Inkassobüro hat mir zwischenzeitlich mit einer gerichtlichen Klage gedroht.
Viele Grüße und ein frohe Feiertage
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, diese beantworte ich Ihnen wie folgt:
Meines Erachtens ist es ausreichend, das Einschreiben an den Gegner und in Kopie zur Kenntnisnahme per einfachem Brief an das Inkassounternehmen zu versenden.
Ich wünsche Ihnen ebenfalls frohe Feiertage und verbleibe
mit freundlichen Gürßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
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