Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Frage kann ich unter Berücksichtigung Ihrer Schilderungen und Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
1.
Grundsätzlich liegt im Ungezieferbefall der Wohnung ein Sachmangel im Sinne der mietrechtlichen Vorschriften. Dies bedeutet, dass der Vermieter tätig werden muss, um den Mangel zu beseitigen und auch die entsprechenden Kosten hierfür tragen muss.
2.
Auch im vorliegenden Fall ist daher davon auszugehen, dass der Vermieter die Kosten der gesamten Ungezieferbekämpfung tragen muss. Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn Sie durch Ihr (fehlerhaftes) Verhalten den Ungezieferbefall herbeigeführt hätten. Die Tatsache, dass Sie die Klappläden halb geöffnet hatten, dürfte hierfür nicht ausreichen, da dieses Verhalten sicherlich nicht fehlerhaft ist und im Übrigen in den vergangenen Jahren nie zu einem Schaden geführt hat.
3.
Ich gehe daher davon aus, dass selbst ohne vorherige Vereinbarung mit dem Hausmeister der Vermieter die Kosten hätte tragen müssen. Sofern Sie sich nunmehr mit dem Hausmeister dahingehend geeignet hatten, dass dieser nach 3 Wochen den Kammerjäger auf Kosten des Vermieters beauftragt, so spricht auch dies für Sie.
4.
Schließlich ist auch darauf hinzuweisen, dass Sie selbstverständlich berechtigt sind, die Rechnung des Kammerjägers anzuzweifeln und auch Einwendungen hinsichtlich der konkreten Arbeit geltend zu machen.
5.
Wenn der Vermieter tatsächlich Sie in Anspruch nehmen möchte, müsste er beweisen, dass
- der Ungezieferbefall durch Ihr fehlerhaftes Verhalten verursacht wurde
- die Kosten angemessen, erforderlich und zutreffend waren.
Dies dürfte dem Vermieter bereits schwer fallen. Zudem könnten Sie durch Ihre Freundin unter Beweis stellen, dass Sie eine entgegenstehende Vereinbarung hatten.
6.
Aufgrund der vorstehenden Erwägungen würde ich Ihnen daher empfehlen, die geltend gemachten Kosten nicht zu begleichen. Da Sie darüberhinaus eine Rechtsschutzversicherung haben, wäre zu empfehlen, einen Kollegen zu beauftragen, damit dieser der Forderung entgegen treten kann, um die Angelegenheit klären zu können.
Bitte beachten Sie, dass eine genaue Prüfung der Angelegenheit stets die genaue Kenntnis des Sachverhaltes und der vorliegenden Unterlagen voraussetzt.
Ich hoffe, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und stehe gerne im Rahmen der NAchfragefunktion oder auch im Rahmen der weiteren Interessenvertretung weiter zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian A. Müller, Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Seither & Kollegen
Antwort
vonRechtsanwalt Maximilian A. Müller
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Rechtsanwalt Maximilian A. Müller
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Sehr geehrter Herr Müller
Ich danke Ihnen herzlichst für Ihre Antwort
Noch eine kurze Nachfrage:
Der Vermieter teilte mir in seinem letzten Brief mit, dass es nach den vertraglichen Vereinbarungen dem Mieter obliegt, den Mietgegenstand Ungezieferfrei zu halten.Dies gilt doch sicherlich nur für selbstverschuldete Ungezieferverursachung oder? Die anwesende Zeugin hat der Hausmeister auch nicht gesehen, da diese sich im Esszimmer befand, und sich an der Unterredung nicht beteiligte, aber mithörte.Wie ich sehe befindet sich Ihre Kanzlei in Landau, was sehr schade ist, da ich Sie gerne als rechtlichen Beistand gewählt hätte, wäre das denn trotzdem möglich, obwohl ich selbst in Stuttgart wohne?Würde meine Versicherung da Probleme machen aufgrund der Entfernung?Ich kenne mich da nicht so aus, entschuldigen Sie bitte.
MFG
VIelen Dank für Ihre Nachfrage,
sofern sich Ihr Vermieter auf einen angeblichen vertraglichen Passus beruft, so kann leider ohne Kenntnis Ihres Mietvertrages nicht überprüft werden, inwieweit sich hieraus eine Kostentragung Ihrerseits für die Ungezieferbeseitigung ergibt.
Grundsätzlich habe ich jedoch Zweifel, dass der Mieter für einen von ihm nicht verschuldeten Ungezieferbefall in Anspruch genommen werden kann.
Ihre Zeugin kann selbstverständlich auch dann auftreten, wenn der Hausmeister sie nicht wahrgenommen hat.
Selbstverständlich könnten Sie mich auch aus Stuttgart heraus mit der weiteren Interessenwahrnehmung beauftragen, Ihre Rechtsschutzversicherung dürfte hier keinerlei Probleme machen. Lediglich im Falle einer gerichtlichen Verhandlung könnte es zu Reisekosten kommen, aber hier können wir sicherlich auch eine gute Alternative finden. Über eine weitere Tätigkeit würde ich mich freuen, bitte senden Sie bei Interesse einfach eine EMail an meine Adresse mueller@seither.info.
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian A. Müller