Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden Ausführungen lediglich eine erste rechtliche Einschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben darstellen. Hierbei ist der Umfang meiner Beratung durch die gesetzlichen Vorgaben des § 4 RVG
begrenzt.
Grundsätzlich leitet die Polizei, bzw. die Ordnungswidrigkeitenbehörde, wenn Sie wegen eines Drogendelikts auffällig geworden sind, diese Information –inkl. der Testergebnisse- an die Führerscheinstelle beim zuständigen Straßenverkehrsamt weiter und diese wird ein Überprüfungsverfahren einleiten oder den Führerschein direkt wegen fehlender Fahreignung entziehen. In der Regel wird die Fahrerlaubnis vor Ablauf des Fahrverbots entzogen. Mit Erhalt Ihres Führerscheins kann, muss es aber noch nicht vorbei sein. Es ist also noch möglich, dass sich die zuständige Führerscheinstelle bei Ihnen noch meldet. Wenn sich Ihre zuständige Führerscheinstelle bis jetzt nicht bei Ihnen gemeldet hat, in welcher Weise auch immer, müssen Sie denen nicht die Arbeit abnehmen und sich dort melden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in dieser Sache einen ersten hilfreichen Überblick verschaffen konnte. Ich weise Sie darauf hin, dass Ihre Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung beantwortet wurde und eine endgültige Einschätzung der Rechtslage nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich ist. Die Antwort dient einer ersten rechtlichen Einschätzung. Dies kann jedoch eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen. Ich weise Sie zudem darauf hin, dass das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen kann.
Bei eventuellen Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
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