Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Fragen möchte ich auf Grundlage Ihrer Informationen wie folgt beantworten:
Die Chancen stehen in Ihrem Fall günstig, sich mittels einer fristlosen Kündigung vom Vertrag zu lösen. Zwar sind geschlossene Verträge grds. einzuhalten, dies gilt jedoch dann nicht, wenn nach den Gesamtumständen einem Vertragspartner ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann.
Hier sprechen drei Faktoren für ein fristloses Kündigungsrecht: Die Auftragsbestätigung erfolgte drei Monate zu spät (und dies aufgrund von Umständen, die von Ihnen wohl nicht zu vertreten waren), die T-Com hat Geld abgebucht, ohne die geschuldete Gegenleistung schon erbracht zu haben und der Termin der Freischaltung soll ebenfalls ca. drei Monate später erfolgen, als er bei korrektem Verhalten der T-Com möglich gewesen wäre.
Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass die T-Com Sie auch weiterhin am Vertrag wird festhalten wollen. Sofern Sie dann zum Zeitpunkt der geplanten Freischaltung das entsprechende Entgelt nicht zahlen, werden Sie wohl Post von den RA Seiler & Kollegen erhalten, die den gesamten Forderungseinzug der T-Com betreiben. Weitere Folgen wären dann wohl das gerichtliche Mahnverfahren + Klage.
Die Einschaltung eines Anwalts zum jetzigen Zeitpunkt dürfte Ihre Chancen, sich bereits jetzt vom Vertrag zu lösen, erheblich verbessern. Sofern Sie sich an unsere Kanzlei wenden wollen, bitte ich um telefonische Kontaktaufnahme oder eine E-Mail. Wir konnten in der Vergangenheit bereits einige Mandanten vor Zahlungsverlangen der T-Com bzw. Telekom schützen.
Die Kosten richten sich grds. nach dem Streitwert. Dieser besteht hier in den Entgeltzahlungen, die Sie über den geplanten gesamten Vertragszeitraum leisten müssten, also bspw. 12 x 50 €. Hier bitte ich im Rahmen der Nachfrage um eine Angabe, über welchen Zeitraum welche Monatszahlungen zu leisten wären.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz
Rechtsanwalt
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