Hallo, ich habe mir einen Bürostuhl online bestellt. Dieser ist mir aber zu hoch. Auf der Website ist auch tatsächlich angegeben, dass der Stuhl niedriger gestellt werden kann, als es tatsächlich der Fall ist. Es handelt sich um eine Differenz von ca. 7cm. Mir wurde mitgeteilt, dass die Höhe sich auf die Höhe der Sitzfläche bezieht, wenn man darauf sitzt. Es ergibt sich aber immer noch eine Differenz von ca. 5cm zur im Internet angegebenen Höhe. Es wurde ein Servicetechniker vorbeigeschickt, der eine andere Feder einbaute, was aber an die Höhe nicht merklich veränderte. Nach Aussage des Technikers gibt es keine Möglichkeit, die Höhe noch weiter zu verringern. Die Frist zum Widerruf ist schon verstrichen. Liegt hier ein Sachmangel vor, mit dem ich den Kaufvertrag wiederrufen kann? Ich habe eine Frist zur Nacherfüllung gegeben und habe vor, bei Verstreichen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Wie kann ich meine Rückforderung des Kaufpreises beim Verkäufer durchsetzen, kann ich ein Mahnverfahren einleiten?
wenn der Stuhl als höhenverstellbar mit entsprechenden Werten angeboten war, ist diese Möglichkeit eine vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Sache.
Fehlt eine solche vereinbarte Beschaffenheit, liegt nach § 434 BGB ein Sachmangel vor.
Sie haben daher die Möglichkeit, Nacherfüllung zu verlangen und, sofern die verweigert oder trotz zweimaligen Versuchen nicht erfolgreich ist, vom Vertrag zurückzutreten.
Mit der bereits abgelaufenen Widerrufsfrist hat das nichts zu tun. Vielmehr handelt es sich um eine Gewährleistung, die bei gewerblichen Verkäufern 2 Jahre beträgt.
Sie sollten entsprechende Forderungen an den Verkäufer richten und ihn zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes auffordern, wenn das nicht geschieht, den Rücktritt vom Vertrag erklären und den Stuhl zurücksenden.
Zahlt der Verkäufer dann nicht, können Sie ein Mahnverfahren einleiten.