Sehr geehrte (r) Fragesteller (in),
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Hier habe ich Sie so verstanden, dass Sie den Verkäufer bereits zweimal nach Anzeige des Mangels zur Nachbesserung unter Fristsetzung aufgefordert haben. Ob die letzte gesetzte Frist von lediglich 1 Woche angemessen ist, kann durchaus diskutiert werden. Doch bedeutet das nicht, dass die gesetzte Frist gar nicht gilt, sondern eine angemessene Frist (von etwa 10 Tagen bis 2 Wochen) in Gang setzt. Insofern würde ich hier zumindest 10 Tage abwarten, bevor Sie einen Deckungskauf vornehmen.
Meiner Ansicht nach können Sie hier aus Verzug Schadensersatz in Form des Deckungskauf vom Verkäufer verlangen, da dieser bereits 2-fach Fristsetzungen zur Nachbesserung verstreichen lassen hat.
Doch beachten Sie, dass Sie lediglich die etwaigen Mehrkosten des Deckungskauf im Vergleich zum ursprünglichen Kaufpreis (also die Differenz) vom Verkäufer als Schadensersatz verlangen können.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)