Sehr geehrter Fragesteller,
auf den ersten Blick erscheint das nicht ausgeschlossen, was die Versicherung mitteilt.
Maßgebend hierfür ist jedoch der Vertrag, den Ihre Eltern abgeschlossen haben.
Da müssten Sie mal reinschauen und würden dann sehen, ob die Versicherung Recht hat.
Ohne dies kommt man hier nicht weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
Liebe Frau Draudt,
eigentlich hatte ich gehofft Sie könnten mir die passenden Verweise dazu liefern.
Im Vertrag der VPV Versicherungen (https://www.vpv.de/produkte/dokumente/Haus_und_Wohnen/Hausrat/Hausrat_Bedingungen_6276_0114.pdf), der dieselben Klauseln enthält wie alle anderen gängigen Hausratsversicherungen, wird explizit aufgeführt, dass Einbruchdiestahl und Fahrräder im Gemeinschaftskeller mit versichert sind (Absatz A4 und C1).
Lediglich zum Versicherungsstatus der Kinder werde ich leider nicht ganz schlau draus. Haben Sie da konkrete Informationen die Sie mir nennen können? Im genannten Vertrag finde ich leider keine richtigen Infos...Zu mir: ich bin in meinem Masterstudium, 26 Jahre alt und wohne seit geraumer Zeit nichtmehr zu Hause.
Ich würde mich freuen wenn Sie mir wenigstens hierzu weiterhelfen könnten...
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Nachfrage wie folgt, vorbehaltlich anderer Regelungen in dem von Ihren Eltern geschlossenen Versicherungsvertrag:
Es könnte ein Fall einer sog. Außenversicherung vorliegen. Grundsätzlich sind dabei für drei Monate auch Gegenstände versichert, die aus dem Versicherungsort entfernt werden.
In Ihrem Fall jedoch gilt dies sogar länger, da Sie ja als Student noch keine eigenen Hausstand begründet haben, sondern wie Sie schildern, gewöhnlich noch bei Ihren Eltern wohnen. Sie gelten daher als Person in Ausbildung. Dann ist für die Zeit der Abwesenheit Ihr Fahrrad versichert.
MfG Draudt