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Student, Fahrraddiebstahl aus Gemeinschaftskeller

| 4. August 2014 13:38 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Ich bin Studenz und mache gerade ein sechsmonatiges Praktikum. Ich wohne also derzeit nicht bei meinen Eltern sondern in einer WG.

Mir wurde mein Rad aus dem gemeinsamen Fahrradkeller gestohlen. Ich hatte das Rad im Keller noch zusätzlich verschlossen, aber mein Rad und das eines Nachbarn wurden entwendet. Es ist nicht klar, wie der/die Täter in den Keller gelangt sind, es wurden keine Aufbruchspuren festgestellt. Ich habe Anzeige erstattet und es der Hausratversicherung meiner Eltern gemeldet.
Die Versicherung zickt jetzt rum:
Sie möchte mich glauben machen, ich benötigte als Student eine eigene Hausratversicherung und sei nicht mitversichert. Zudem gehöre ein aus dem Gemeinschaftskellerraum gestohlenes Rad nicht zum Hausrat, es müsse mit einer eigenen Fahrradversicherung abgesichert werden. Das Rad wäre ohnehin nur dann mitversichert, wenn ich es in meinem eigenen persönlichen Kellerraum abgestellt hätte und nicht im gemeinsamen Fahrradkeller.
Die Polizei hat eine Anzeige wegen schweren Diebstahls entgegengenommen, eine Bescheinigung liegt mir vor.
Stimmt das was mir gesagt wurde?

Sehr geehrter Fragesteller,

auf den ersten Blick erscheint das nicht ausgeschlossen, was die Versicherung mitteilt.
Maßgebend hierfür ist jedoch der Vertrag, den Ihre Eltern abgeschlossen haben.
Da müssten Sie mal reinschauen und würden dann sehen, ob die Versicherung Recht hat.
Ohne dies kommt man hier nicht weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 6. August 2014 | 12:41

Liebe Frau Draudt,

eigentlich hatte ich gehofft Sie könnten mir die passenden Verweise dazu liefern.

Im Vertrag der VPV Versicherungen (https://www.vpv.de/produkte/dokumente/Haus_und_Wohnen/Hausrat/Hausrat_Bedingungen_6276_0114.pdf), der dieselben Klauseln enthält wie alle anderen gängigen Hausratsversicherungen, wird explizit aufgeführt, dass Einbruchdiestahl und Fahrräder im Gemeinschaftskeller mit versichert sind (Absatz A4 und C1).

Lediglich zum Versicherungsstatus der Kinder werde ich leider nicht ganz schlau draus. Haben Sie da konkrete Informationen die Sie mir nennen können? Im genannten Vertrag finde ich leider keine richtigen Infos...Zu mir: ich bin in meinem Masterstudium, 26 Jahre alt und wohne seit geraumer Zeit nichtmehr zu Hause.

Ich würde mich freuen wenn Sie mir wenigstens hierzu weiterhelfen könnten...

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. August 2014 | 13:23

Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Nachfrage wie folgt, vorbehaltlich anderer Regelungen in dem von Ihren Eltern geschlossenen Versicherungsvertrag:

Es könnte ein Fall einer sog. Außenversicherung vorliegen. Grundsätzlich sind dabei für drei Monate auch Gegenstände versichert, die aus dem Versicherungsort entfernt werden.
In Ihrem Fall jedoch gilt dies sogar länger, da Sie ja als Student noch keine eigenen Hausstand begründet haben, sondern wie Sie schildern, gewöhnlich noch bei Ihren Eltern wohnen. Sie gelten daher als Person in Ausbildung. Dann ist für die Zeit der Abwesenheit Ihr Fahrrad versichert.

MfG Draudt

Bewertung des Fragestellers 6. August 2014 | 13:58

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Frau Draudt hat meine Frage leider nicht beantwortet.

Es scheint als hätte Sie meine Frage gar nicht richtig gelesen (so hab ich geschrieben ich würde NICHT bei meinen Eltern wohnen, was von ihr nicht berücksichtigt wurde...). Außerdem sind die Antworten wenig spezifisch, ich habe keinen Mehrwert aus diesen Antworten gewonnen. Dafür muss ich keinen Anwalt fragen. Schade.

"
Stellungnahme vom Anwalt:

Das stimmt nicht !!! Ich habe das sehr wohl berücksichtigt, dass der Mandant nicht bei seinen Eltern wohnt, es geht aber um die Zeit eines Praktikums und des gewöhnlichen Aufenthalts, eben nicht dauerhaft eines neuen eigenen Hausstandes.
Das habe ich geschrieben.