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Stromverbrauchsabrechnung

| 1. April 2016 18:23 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

es sind bei einer Eigentumsanlage mit 30 Wohnungen 30 Kellerverschläge dem Sondereigentum zugeschlagen worden. Also Pro Wohnung ein Kellerverschlag. An der Wand ist jetzt eine Steckdose zugesagt. Muss diese Steckdose Mit der Wohnung verbunden sein um so den Stromverbrauch dem sondereigentümer zuzuordnen?

Kann die Steckdose dem Gemeinschaftsstrom zugeordnet werden?

Reicht es aus die Steckdose mit einem unterzähler Auszustatten, um So den Stromverbrauch der einzelnen Steckdose über den Gemeinstrom Festzustellen und einzeln abzurechnen?

1. April 2016 | 19:16

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Nein, die Steckdose kann nicht dem Gemeinschaftsstrom zugeordnet werden, weil sie in einem Sondereigentum ist und daher nur der Sondereigentümer Zugriff darauf hat. Sie muß physikalisch nicht mit der Wohnung verbunden sein, es reicht, wenn die Steckdose mit einem eigenen Stromzählern ausgestattet ist und so der individuelle Stromverbrauch festgestellt werden kann.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 2. April 2016 | 07:46

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